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neuer BAFA-Antrag bei neuem Eigentümer möglich?

Hallo KollegInnen,

weiß jemand, ob man bei Eigentümerwechsel einen neuen Einzelmaßnahmen-Antrag stellen kann, wenn das Gebäude vor Ausführung der Einzelmaßnahme an neuen Eigentümer verkauft wird?

 

Wir haben gerade folgenden Fall:

Für ein Gebäude wurde der Förderantrag für Dachsanierung gestellt. Hierzu gibt es auch eine Förderzusage.

Mittlerweile wurde das Gebäude an einen neuen Eigentümer verkauft. Dieser neue Eigentümer möchte einen neuen Förderantrag stellen, da sich die Grundlagen etwas geändert haben (mittlerweile "erhaltenswerte Bausubstanz", andere Anzahl der Wohnungen, andere Dachflächen und Kosten). Unsere Frage: Ist es möglich einen neuen Antrag zu stellen, ohne die 6-monatige Sperrfrist einzuhalten?

vielen Dank schonmal!

2 Antworten

Ich habe die Frage ans BAFA gestellt, hier die Antwort:

  1. Es geht darum, ob der neue Eigentümer ohne die Sperrfrist abzuwarten
    einen neuen Förderantrag stellen kann.

Nein,

Ein Verzicht auf die ursprüngliche Zusage nach der BEG EM ist möglich. Dies muss uns vom Verkäufer schriftlich mitgeteilt werden.

Frühestens sechs Monate nach Eingang der Verzichtserklärung kann in der BEG EM ein neuer Antrag für das gleiche Vorhaben (identisches Gebäude und identische Maßnahmen) gestellt werden („Sperrfrist“).

 

Also ist es wohl so, dass auch hier die Sperrfrist eingehalten werden muss.

Ist irgendwie nicht schlüssig, da man den bestehenden Antrag ja auch nicht übertragen kann auf den neuen Eigentümer.  Im Grunde ist der alte Antrag nach dem Eigentümerwechsel eh ungültig !?!?

 

um zu antworten.