Gestern hat das Bundeswirtschaftsministerium die Richtlinien zur Bundesförderung effiziente Gebäude aktualisiert und die Präzisierungen und Änderungen zusammengefasst, mehr Infos findet Ihr hier https://www.geb-info.de/nachrichten/beg-bundeswirtschaftsministerium-ak…
4 Answers
ja, so siehts aus: PV Strom muss monatlich bilanziert werden, wie bisher. Batteriespeicher nicht anrechenbar.
Allerdings frage ich mich, warum Sie schreiben "darf nicht mehr angewendet werden".... es durfte noch nie für eine KfW Effizienzhausberechnung angewendet werden.
Was spricht aus Ihrer Sicht dagegen, einen Batteriespeicher gemäß GEG und aktueller Förderrichtlinie anzusetzen?
GEG und aktuelle Förderrichtlinie "in einem Atemzug" gibt es nicht.
KfW Bilanzierungen werden nach EnEV bis zum 01.07.2021 geführt.
Die Verantwortlichen drehen offenbar vollkommen durch.
Gemäß der aktualisieren TMA BEG WG darf GEG § 23 Absatz (2) nicht mehr angewendet werden. Das bedeutet in meiner Lesart, dass ein Batteriespeicher auf ein Effizienzhaus keine Auswirkungen mehr hat.
Da diese Förderrichtlinie erst ab Juli gilt, stellt sich die Frage, ob aber nach aktueller Förderrichtlinie Batteriespeicher angerechnet werden dürfen.
Ich hoffe jemand kann mich davon überzeugen, dass meine Interpretation hinsichtlich der Batteriespeicher falsch ist....