Hallo zusammen,
Ich habe einen Kunden, der eine Sanierung seines Privathauses über den KfW Kredit 261 finanzieren möchte.
Von Beruf ist er Bauunternehmer und will daher verständlicherweise alle Handwerkerleistungen über seine Firma erbringen.
Frage: ist das hinsichtlich der KfW Förderung zulässig und können dann alle Aufwendungen (Material und Arbeitslöhne) gefördert werden? Annahme ist natürlich dass alle Arbeiten gegen Rechnung durchgeführt werden und ordnungsgemäß durch die Bücher gehen.
Danke und Gruß
Stephan
1 Antwort
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Hallo,
ich habe gerade einen Vergleichsfall, allerdings als BEG EM. Dazu habe ich folgendes gefunden im aktuellen Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen - Sanieren (V 9.0)
1.5.2 Eigenleistungen von Unternehmen
Bei Eigenleistungen von Unternehmen können die zur Rechnungslegung nach HGB verpflichteten
(bau)fachlich kompetenten Personen (§ 238 HGB) die Bauleistungen selbst erbringen (Kostenerfassung als
aktivierte Eigenleistungen).
Unternehmen können die förderfähigen Vorhaben durch angestellte fachlich qualifizierte Mitarbeiter, eigene
Gewerke bzw. Tochterunternehmen durchführen lassen. Ebenso können Unternehmer bzw. Gesellschafter
die eigenen Fachunternehmen mit der Durchführung ihrer privaten Vorhaben beauftragen. Darunter fallen
auch Bauträger.
Meiner Meinung nach ist dies an erster Stelle eine Steuerrechtliche Sache (HGB) bzgl. der Kostenerfassung als aktivierte Eigenleistung. Wenn dies erfüllt ist, würde ich sagen, sollte dies möglich sein Material und Arbeitslohn abzurechnen.