Hallo zusammen,
Ich habe einen Kunden, der eine Sanierung seines Privathauses über den KfW Kredit 261 finanzieren möchte.
Von Beruf ist er Bauunternehmer und will daher verständlicherweise alle Handwerkerleistungen über seine Firma erbringen.
Frage: ist das hinsichtlich der KfW Förderung zulässig und können dann alle Aufwendungen (Material und Arbeitslöhne) gefördert werden? Annahme ist natürlich dass alle Arbeiten gegen Rechnung durchgeführt werden und ordnungsgemäß durch die Bücher gehen.
Danke und Gruß
Stephan
4 Answers
Hallo,
ich stehe vor dem gleichen Fall. Gibt es neue Erkenntnisse zu dem Fall?
Ging die Förderung durch oder gab es Probleme?
VG
Der Ausgang des Themas interessiert mich auch. Hat noch jemand damit Erfahrungen gemacht?
Im Merkblatt wird auf das HGB verwiesen.    Demzufolge gälte das nur für juristische Peronen (was für ein Begriff).
Die Frage ist dann schon, ob es auf alle bilanzierenden Unternehmen übertragbar ist. Firmen von Einzelunternehmern wären dann ausgeschlossen, wenn sie nur EÜ veranlagen und nicht bilanzieren.
Also ich interpretiere das so, dass es geht, wenn man eine Buchführung nach GoB hat.
Fragen über Fragen.
Ich hab das bisher immer so gehandhabt dass der Unternehmer die Leistungen sich, wie gegenüber Fremden in Rechnung stellt UND bezahlt. Allerdings waren das immer juristische Personen, im einfachsten Fall eine GbR.
 
    
Hallo,
ich habe gerade einen Vergleichsfall, allerdings als BEG EM. Dazu habe ich folgendes gefunden im aktuellen Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen - Sanieren (V 9.0)
1.5.2 Eigenleistungen von Unternehmen
Bei Eigenleistungen von Unternehmen können die zur Rechnungslegung nach HGB verpflichteten
(bau)fachlich kompetenten Personen (§ 238 HGB) die Bauleistungen selbst erbringen (Kostenerfassung als
aktivierte Eigenleistungen).
Unternehmen können die förderfähigen Vorhaben durch angestellte fachlich qualifizierte Mitarbeiter, eigene
Gewerke bzw. Tochterunternehmen durchführen lassen. Ebenso können Unternehmer bzw. Gesellschafter
die eigenen Fachunternehmen mit der Durchführung ihrer privaten Vorhaben beauftragen. Darunter fallen
auch Bauträger.
Meiner Meinung nach ist dies an erster Stelle eine Steuerrechtliche Sache (HGB) bzgl. der Kostenerfassung als aktivierte Eigenleistung. Wenn dies erfüllt ist, würde ich sagen, sollte dies möglich sein Material und Arbeitslohn abzurechnen.