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KfW261 - Förderung möglich wenn Bauherr gleichzeitig der ausführende Bauunternehmer ist?

Hallo zusammen,

Ich habe einen Kunden, der eine Sanierung seines Privathauses über den KfW Kredit 261 finanzieren möchte.

Von Beruf ist er Bauunternehmer und will daher verständlicherweise alle Handwerkerleistungen über seine Firma erbringen.

Frage: ist das hinsichtlich der KfW Förderung zulässig und können dann alle Aufwendungen (Material und Arbeitslöhne) gefördert werden? Annahme ist natürlich dass alle Arbeiten gegen Rechnung durchgeführt werden und ordnungsgemäß durch die Bücher gehen.

Danke und Gruß

Stephan

1 Antwort

Hallo, 

 

ich habe gerade einen Vergleichsfall, allerdings als BEG EM. Dazu habe ich folgendes gefunden im aktuellen Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen - Sanieren (V 9.0)

1.5.2 Eigenleistungen von Unternehmen 
Bei Eigenleistungen von Unternehmen können die zur Rechnungslegung nach HGB verpflichteten 
(bau)fachlich kompetenten Personen (§ 238 HGB) die Bauleistungen selbst erbringen (Kostenerfassung als 
aktivierte Eigenleistungen). 
Unternehmen können die förderfähigen Vorhaben durch angestellte fachlich qualifizierte Mitarbeiter, eigene 
Gewerke bzw. Tochterunternehmen durchführen lassen. Ebenso können Unternehmer bzw. Gesellschafter 
die eigenen Fachunternehmen mit der Durchführung ihrer privaten Vorhaben beauftragen. Darunter fallen 
auch Bauträger. 

 

Meiner Meinung nach ist dies an erster Stelle eine Steuerrechtliche Sache (HGB) bzgl. der Kostenerfassung als aktivierte Eigenleistung. Wenn dies erfüllt ist, würde ich sagen, sollte dies möglich sein Material und Arbeitslohn abzurechnen. 

um zu antworten.