Hallo,
hat jemand von Euch Erfahrung oder bin ich der erste EEE der sein eigenens BV fördern lassen möchte?
Parallel läuft eine Anfrage bei der BAFA die noch nicht final beantwortet ist.
- Folgendes habe ich geschrieben:
ich bin EEE und möchte ein Bauvorhaben begleiten bei dem ich selber zu 50% Gesellschafter/Eigentümer/Bauherr bin. Es handelt sich um eine GbR die das BV als Bauherr durchführt.
- Ich bin also Miteigentümer/Bauherr UND Energieberater, ich bin aber NICHT mit den Baufirmen in irgend einer Art und Weise verbunden.
- Die Maßnahmen sollen im Rahmen von BEG-WG und BEG-EM gefördert werden.
- Darf ich dieses BV als EEE begleiten obwohl ich selber auch (Mit-) Bauherr bin?
- Gibt es bei dieser Konstellation irgendwelche Einschränkungen?
- Dazu kam als Anwort von der BAFA:
(...) Zur korrekten Beantwortung Ihrer Anfrage beziehe ich mich auf Auszüge aus der aktuellen Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 21. Dezember 2023 als Rechtsgrundlage:
9.3 Fachunternehmererklärung/Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
Auszug:
Für Anträge auf Förderung einer Baubegleitung nach Nummer 5.5 ist der Energieeffizienz-Experte für das Bauvorhaben vorhabenbezogen unabhängig zu beauftragen. Der Energieeffizienz-Experte beziehungsweise das Unternehmen, bei dem der Energieeffizienz-Experte angestellt ist, darf in diesem Fall – auch mittelbar – also nicht
– in einem Inhaber-, Gesellschafts-, Beteiligungs- oder Beschäftigungsverhältnis zu den bauausführenden Unternehmen oder Lieferanten stehen oder
– von diesen Unternehmen oder Lieferanten beauftragt werden oder
– von diesem für vermittelte Lieferungen oder Leistungen vergütet werden.
Ist der Energieeffizienz-Experte für das Bauvorhaben nicht vorhabenbezogen unabhängig, ist dies dem Antragsteller vor Vorhabenbeginn mitzuteilen. In diesen Fällen wird nicht der Fördersatz nach Nummer 8.4.7, sondern der nach Nummer 8.4.1 gewährt. Es können keine zusätzlichen Ausgaben für Fachplanung und Baubegleitung nach Nummer 8.2 Buchstabe b angesetzt werden. (...)
- Daraufhin habe ich als Antwort/Rückfrage an die BAFA geschrieben:
In dem Passus bestehen Einschränkungen zu bauausführenden Unternehmen und Lieferanten. Dies trifft aber auf mich nicht zu da ich weder bauausführendes Unternehmer noch Lieferant bin. Im Terminus der Baubranche bin ich eindeutig Bauherr bzw. Auftraggeber.
Daher komme ich zu der Auffassung dass die Einschränkungen auf mich nicht zutreffen. (...)
- Eine Antwort steht seit einer Woche aus......
 
4 Answers
Ich warte immer noch auf eine Antwort, trotz mehrmaligen Nachfragens.
So wie du schreibst würde ich es aber auch für angemessen geregelt halten. Formal argumentiert geben das die die Unterlagen aber so eigentlich nicht wieder. So bald ich eine Nachricht vom Bafa habe melde ich mich....
Wenn der andere Teil der GbR nicht Frau, Kinder, Eltern ist, dann sowieso sein lassen.
Man hat keinen berufsbedingten Versicherungsschutz.
Soeben kam nun endlich die Antwort von der BAFA, demnach gilt folgendes:
" (...) Die vorhabenbezogene Unabhängigkeit gilt gemäß BEG-FAQ 4.6 auch gegenüber dem Antragsteller.
Insofern können Sie die Maßnahme begleiten aber nicht mit dem gesonderten Fördersatz von 50%.
· 4.6 Ist bei systemischen Maßnahmen (BEG WG/NWG) ein Energieeffizienz-Experte bzw. eine -Expertin vorhabenbezogen unabhängig einzubinden?
Die Energieeffizienz-Expertin bzw. der -Experte ist für das Bauvorhaben vorhabenbezogen, gegenüber den bauausführenden Unternehmen unabhängig zu beauftragen.
Sie bzw. er erhält für die Leistungen zur Fachplanung und Baubegleitung eine Förderung in Höhe von 50 %.
Ist die Energieeffizienz-Expertin bzw. der -Experte (1) angestellt beim Antragstellenden (auch Contractor) oder (2) angestellt bei einem ausführenden Bau- oder Handwerksunternehmen
(zum Beispiel Fertighausbauer), deren Produkte und Leistungen nach einer von den Durchführern anerkannten Gütesicherung definiert und überwacht werden gilt:
Die Leistungen der Energieeffizienz-Expertin bzw. des -Experten werden als Teil der umgesetzten Maßnahme mit dem entsprechenden Fördersatz der Maßnahme und innerhalb der Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für die Maßnahme gefördert. Es können keine gesonderten Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung zum Fördersatz von 50 % angesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen (....)"
 
    
...ist der Energieeffizienz-Experte für das Bauvorhaben vorhabenbezogen unabhängig zu beauftragen.
Ich würde da mal unterstellen, dass Du bei Deinem eigenen BV dieses Kriterium nicht erfüllst. Wenn die einzige Einschränkung ist, dass Du keine Baubegleitung ansetzen kannst, ist das doch ein fairer Deal.