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Einliegerwohnung im Zuge der Sanierung abtrennen, Förderung

Energetische Sanierung eines EFH mit BEG EM. Der Besitzer überlegt, im Zuge der Sanierung eine Einliegerwohnung vom bestehenden Wohnraum abzutrennen. Die Genehmigungsfähigkeit ist jedoch noch nicht geklärt. Für die Erstellung des iSFP kann meines Erachtens von einem EFH ausgegangen werden, die spätere Abtrennung der Einliegerwohnung muss für die spätere Verdopplung der förderfähigen Kosten hier noch nicht auftauchen, ist das richtig?

Da es für den Heizungstausch den Geschwindigkeits- und ggf. Einkommensbonus nur für die selbst genutzte Wohnung gibt, sollte zu diesem Zeitpunkt idealerweise die Einliegerwohnung noch nicht abgetrennt sein, da ja vermutlich nicht beide Wohnungen als selbstgenutzt anerkannt werden. Oder gibt es Probleme bzgl. Fördermittel, wenn nach Umsetzung des Heizungstausches zwei Wohneinheiten entstehen, von denen dann nur noch eine selbst genutzt ist. Die neue Heizung würde beide Einheiten versorgen.

Man würde dann erst nach erfolgtem Heizungstausch die Eiliegerwohnung abtrennen, um dann z.B. für die Fassadensanierung im nächsten Schritt 120.000,- förderfähige Kosten für dann zwei Wohneinheiten ansetzten zu können.

Hat das schon mal jemand so oder ähnlich durchgespielt? Fordert die BAFA einen Nachweis für die Abtrennung der Einliegerwohnung, z.B. vom Bauamt? 

Danke für Rückmeldungen!

3 Answers

>>Fordert die BAFA einen Nachweis für die Abtrennung der Einliegerwohnung, z.B. vom Bauamt? 

Ich hatte schon mehrfach, dass das Bafa Nachweise über die Anzahl der WEs gefordert hat. 
Grundrisse aus dem Baugesucht (bevorzugt mit Stempel des Bauamts) haben das Bafa zufriedengestellt. 

 

  

 

Ich würde mal sagen, dass das Ganze eine heiße Kiste ist. Für das BAFA wird der Nachweis von zwei WE wohl noch funktionieren, weil sie ja dann auch da sind. Wenn aber die KfW auf die Idee kommt eine Vor-Ort-Kontrolle zu machen und zwei WE vorfindet, dann muss man vermutlich gut argumentieren können. Erst recht, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der KfW evtl. schon ein Bauantrag für 2 WE läuft. Ich würde als Energieberater das Risiko nicht tragen wollen, dass am Ende die KfW nicht mitspielt. Man sollte den Bauherrn schriftlich auf das Risiko hinweisen und dass die KfW die Förderung oder einen Teil davon zurückfordern könnte.

Danke für Eure Rückmeldungen, ich habe zwischenzeitlich eine Antwort der KfW zu der Frage erhalten:

"Die spätere Abtrennung und Vermietung einer Einliegerwohnung nach dem Heizungstausch ist für die Förderung des Klimageschwindigkeitsbonus nicht schädlich. Entscheidend ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen für den Bonus erfüllt sind. Eine spätere Änderung der Selbstnutzung ist nicht anzeigepflichtig und hat keinen Einfluss auf die bereits gewährte Förderung."

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