Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

Kfw 261 oder 298, 297 _ Erweiterung Neubau

Hallo an Alle,

ich will es schnell Zusammenfassen und würde mich über Antworten und Einschätzungen freuen.

Fall:

- Bauherr hat Altbau gekauft mit 3 Etagen - 3 WE.

- Architekt will an den Bestand einen Großen Anbau anschließen, daraus sollen im Zuge der Maßnahmen 7 WE entstehen. 

- Beispiel EG: Hier hat der Architekt von bestehender WE einen ca 2m² Teil mitgenommen für die WE die im Anbau entstehen soll. Das soll die Argumentation sein, dass es eine Erweiterung ist. Somit Förderung für Sanierung. Das Flächenverhältnis von Bestand und "Erweiterung" ist aber so: 95 % Neubau und 5% aus dem Bestand mit einmauern. 

- Pro Etage wird aus einer WE Bestand 2 WE mit Anbau, wobei die neuentstehenden WE in den Bestand reingehen, dieser sozusagen integriert wird.

 

Hat jemand Erfahrungen mit so einem ähnlichen Fall? Wäre es Neubau oder Erweiterung? So wie ich TFAQ KfW sehe ist es eine Erweiterung. Aber nicht dass aus einer WE 2 entstehen können.

 

MFG

7 Antworten

Moin,

Soweit ich weiß gibt es zum Verhältnis Neubau/Bestand keine Angaben. Hauptsache eine Teil des Bestandes, egal wie klein, gehört mit zur jeweiligen Wohneinheit, dann zählt die jeweilige WE als Sanierung.

Neubau ist es meiner Meinung nach nur, wenn die neuen WE komplett neu errichtet wird, ohne Bezugspunkte zum bisher geheizten Gebäude.

Grüß Dich,

danke für die Einschätzung. Zum Verhältnis steht in den TFAQ tatsächlich nichts, nur kommt es mir vor, dass dadurch viel getrickst werden kann. Wie in meinem Beispiel beschrieben :D

 

Ist denn erfahrungsgemäß eine Kombination zwischen Kredit 261 und 298 Möglich? Hat jemand Erfahrungen gemacht? Wie werden förderfähige Kosten abgegrenzt?

Best Grüße

Wo da was getricks werden kann wüsste ich nicht... ist ansich super definiert in den technischen FAQ, Punkt 1.04 Erweiterung, Ausbau bislang unbeheizter Räume, Wohngebäude

Gibt es auch von der KFW eine gute Vorlage zur Definition Erweiterung/ Neubau.

Gruß Thomas 

Fantastisch! 

Das erklärt die Frage der Auslegung in einer PDF. Super Danke Thomas!

Antwort auf von info@tg-bautech.de

Danke Leute erstmal für die Rückmeldungen.

Um das Thema vielleicht bezüglich Förderungen abzuschließen: Wenn bei EINEM Bestands-Gebäude, im Zuge von getroffenen Maßnahmen, nun aus 2 WE -> 4 WE entstehen und 3 WE fallen unter SANIERUNG/ERWEITERUNG (261) und 1 WE fällt unter NEUBAU (298), kann fördertechnisch folgendes beantragt werden:  "?"

- 3WE Förderung mit Kredit 261

- 1WE Förderung mit Kredit 298

Im weiteren Verlauf (falls so möglich) -> Wie werden die förderfähigen Kosten abgegrenzt? 

 

Mfg und schönes Wochenende

Denis

>>Im weiteren Verlauf (falls so möglich) -> Wie werden die förderfähigen Kosten abgegrenzt? 

der Juristenbergriff ist: "Nach billigem Ermessen"    https://de.wikipedia.org/wiki/Billigkeit 

was für nicht  juristen nichts Anderes wie gerechte Verteilung bedeutet

Sprich der EEE als Experte teilt nach, laufenden Meter;  Flächenanteile;  Volumen;  eben gemäß seinem Ermessen die Kosten auf Neubauteil oder Altbau auf. 

Einfacher ist es natürlich den Handwerker jeweils eigene Rechnungen schreiben zu lassen in denen der Einbauort (z.B.WE  OG rechts) ausgewiesen ist. 

  

 

 

Antwort auf von dschneider2014…

um zu antworten.