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ISFP für eine GbR (Personengesellschaft) erstellen

Ich soll für ein gemischt genutztes Gebäude einen ISFP erstellen.

Eigentümer ist eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), also keine Eigentümergemeinschaft. Zumindest sehe ich es so.

In dem BEG Merkblatt steht dies:

Antragsberechtigt sind:
 Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften;
 freiberuflich Tätige;
 Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln;
 Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände1;
 gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
 Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen;
 sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.

Ob damit auch ein ISFP für eine GbR möglich  ist, weiß  ich jetzt nicht. Hat das schon mal jemand gehabt?

 

Danke

2 Antworten

Sollte problemlos gehen:

Antragsberechtigt: sonstige juristische Personen des Privatrechts

 

LG

Moin, 

das geht, einfach Firma anwählen und am besten direkt die Deminimis Erklärung mit hochladen. 

https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ebw_de-minims.pdf?_…

Diese wird Nachgefordert. 

 

 

Nachfolgend ein Auszug aus einem Schreiben vom BAFA, zu einem ISFP Antrag bei einer Gbr: 

 

Sehr geehrter Herr ............

da es sich bei dem Beratungsempfänger laut Ihren Angaben um ein Unternehmen handelt, ist
dem BAFA mitzuteilen, welche De-minimis-Beihilfen (gemäß der Verordnung (EU) Nr.
1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013) der Beratungsempfänger in den letzten
drei Steuerjahren erhalten hat. Die Zuwendung darf nur bewilligt werden, wenn dadurch nicht
der in Nummer 6.2.2 der o. g. Richtlinie für De-minimis-Beihilfen genannte Höchstbetrag
überschritten wird.
Bitte reichen Sie daher die vom Beratungsempfänger ausgefüllte und unterschriebene Deminimis-
Erklärung (siehe unter www.bafa.de/ebw > Formulare > De-minimis-Erklärung) bis
zum 14.12.2021 im BAFA ein. Eine weitere Bearbeitung Ihres Antrags ist bis zur Vorlage der
De-minimis-Erklärung leider nicht möglich.

Hinweis:
Bei der Frage, ob es sich bei dem Beratenen um ein Unternehmen handelt, bitte ich
insbesondere folgendes zu beachten:
Nach der De-minimis-Verordnung der EU bezeichnet der Begriff des Unternehmens jede eine
wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art
ihrer Finanzierung. Unter wirtschaftlicher Tätigkeit ist nach der EU-Rechtsprechung jede
Tätigkeit zu verstehen, die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten
Markt anzubieten.

Sollte es sich bei dem Beratungsempfänger nicht um ein Unternehmen im Sinne der Deminimis
Verordnung handeln, muss keine De-minimis Erklärung eingereicht werden. Bitte
laden Sie in diesem Fall aber eine Stellungnahme hoch, aus der hervorgeht, warum Sie nicht
von einem Unternehmen ausgehen.
Bitte laden Sie die Erklärung über das Online-Portal im Vorgang hoch.
Die Angaben, die Sie zum o. g. Sachverhalt machen, sind subventionserheblich im Sinne des
§ 264 Strafgesetzbuch, da diese Angaben fördererheblich sind. Falsche oder unvollständige
Angaben können strafrechtlich verfolgt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Dieses Schreiben wurde mit Hilfe der automatischen Datenverarbeitung erstellt und bedarf
gemäß § 37 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz keiner Unterschrift.

 

 

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