Die Bank eines Kunden verlangt von mir als Energieberater eine Unterschrift über die Erreichung einer Effizienzklasse "F" oder besser als Voraussetzung für einen Immobilienkauf Kredit. Eine energetische Sanierungsplanung ist beauftragt, aber noch nicht abgeschlossen. Daher kann ich zu diesem Zeitpunkt noch keine verbindlichen Aussagen zu den erreichbaren Gebäudeeinstufung machen.
Frage: ist das eine übliche Vorgehensweise der Banken dass ein Energieberater bei einer Hausfinanzierung unterschreiben muss? Wie sieht es hier mit der Haftung aus?
Es handelt sich hier nicht um einen KfW Kredit für Kauf/Sanierung und Erlangung eines EH Standards sondern um eine "klassische" Kauffinanzierung. Danke für Eure Einschätzungen.
3 Answers
ich habe es jetzt öfter, dass die Banken im Zuge eines normalen Ratenkredites für eine Sanierung, einen Energieausweis verlangen
Moin, kenne ich auch. Von mir gibt´s da aber nur einen VORABZUG . Also Gebäudepass ohne Registrierung. Dazu der Hinweis, dass der offizielle GP eine Registrierung vom DIBt bekommen muss. Und das erst nach Fertigstellungvom Gebäude möglich ist . Verweis auf das aktuelle GEG.
Denkt auch dran , Kostenschätzung ist eine HOAI-Aufgabe , dann sind wir raus aus dem Dienstleistervertrag ! Haftung dann nach Arch- bzw. Ing.-Leistungsvertrag.
MFG RR
Moin , hatte den gleichen Fall kürzlich. Ich hab das Gebäude bilanziert, die Sanierungen projiziert und danach die Möglichkeit der Erreichbarkeit einer bestimmten Gebäudeklasse bestätigt. Auch ohne eine detaillierte Bauteilplanung kann man ja angeben, dass, wenn die jeweiligen U-Werte erreicht werden, das Ziell erreichbar ist.. Soweit alles rein hypothetisch - und damit auch abschließend nicht verantwortbar... und das hab ich dem Kunden bestätigt.