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Hydraulischen Abgleich über den Energieberater

Ist die durchführung des Hydraulischen Abgleichs gegenüber BAFA und KFW zwingend ein Fachunternehmen nötig oder kann es auch ein Gebäudeenergieberater machen? Ich meine den rechnerichen Nachweis nach Verfahren B mit der Software z.B. Optimus.Nicht praktische ausführung.

Online finde ich leider nicht konkretes.

7 Antworten

Also wenn wir Energieberater keine Fachleute für die Berechnung sind...wer dann ?? 

Also ich mache zunehmend Heizlastberechnung mit  Berechnung vom hyd. Abgleich in Abstimmung mit dem Heizungsbauer welcher dann den Abgleich durchführt.

Moin,

 

bin da  wie mein Vorredner unterwegs,  wer nach 18599 bilanziert, kann auch Wärmebedarf, Heizlast und 

hydraul. Abgleich rechnen. Das sind  mehr oder weniger Fleißaufgaben am Rande der Bilanzierung .

Warum soll ich das   den Handwerkern überlassen, wenn es nach Merkblatt  zur geförderten  Leistung des EEE gehört ?!

Siehe  Pkt.......6.1 Energetische Fachplanung und Baubegleitung

MFG  Rüdiger 

 

 

Sehe das ebenso wie meine Vorredner. Ich rechne auch Heizlast und hydraulischer Abgleich in Abstimmung mit den Heizungsbauern. In 90 % der Fälle sind sie froh das sie es nicht machen müssen. Den verbleibenden 10% ist es egal, weil sie die Berechnung vom Heizungshersteller gratis bekommen.

Du Kannst sogar die Einstellungen vornehmen und das VDZ -Blatt unterschreiben (Unterschrift / Stempel Fachbetrieb oder ggf. Sachverständiger)

Hier geht es nicht um den rechnerischen Nachweis, sondern um die pratische Ausführung vor Ort. Was nutzt die Berechnung, wenn sie nicht umgesetzt wird. Hier nehme ich immer den Heizungsbauer ins Boot, er hat die "Rohrzange" für neue Ventile, Heizungswasseraufbereitung usw.   

Hallo, darf ich als Quereinsteiger eine Frage stellen. 
Von einem Kollegen könnte ich dessen Optimus Software zum hydraulischen Abgleich übertragen bekommen und mit seiner Lizenz arbeiten. (er hat sein Gewerbe aufgegeben)
Ist ne Version die noch von CD installiert wurde.

Weiß jemand wie das abgeht nachdem Optimus ja in Hottgenroth aufgegangen ist.

Gere

Also , da wäre ich vorsichtig. Eine Lizenz ist personenbezogen. Wenn Hotti das mitbekommt, gibts sicher Stress. Und die CD deutet darauf hin, dass es eine alte Version ist ? Auch hier gibt es laufend updates über den Pflegevertrag.  Die Basis-Version kostet 400,- Euro und das sollte doch wohl finanzierbar sein ?  Ich nutze Optimus 3DPlus und habe immer wieder Probleme.. Man kann den Ausdruck nicht mal nach Räumen sortieren.. So manches versteh ich bei Hottgenroth einfach nicht...  Hat jemand Erfahrung mit ZV-Plan und dem Einlesen der Ventildaten ?  In der kostenlosen OV-Plan Version ist ja nur Oventrop hinterlegt...

Zur Softwarelizenz: Auch wenn bestimmte Softwarehäuser das gerne anders sehen: Natürlich gilt europäische und deutsche Rechtssprechung. 

Jeder darf seine Software weiter verkaufen, siehe https://www.wirkaufenihresoftware.de/news/eugh-gebrauchte-software/

 

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