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Heizungsoptimierung und Fußbodenheizung: Estrich nicht förderfähig?

Hallo,

ich habe eine email von der Bafa bekommen, dass der Estrich bei einer Heizungsoptimierung (Einbau einer Fußbodenheizung) nicht förderfähig ist.

Ich dachte, dass der Estrich zum Flächenheizsystem dazu gehört. Genauso wie der Tritschall: Im Infoblatt steht: "Erstmaliger Einbau von Flächenheizsystemen und Heizleisten (System-Vorlauftemperaturen ≤ 35 °C) inklusive Anpassung oder Erneuerung von Rohrleitungen".

Und in den FAQ´s ist ja sogar der Bodenbelag bei der Heizungsoptimierung dabei: "Im Fördersegment Heizungsoptimierung ist die Wiederherstellung von Oberflächen in Innenräumen, also Decken-, Wand- und Bodenbeläge, bspw. Tapeten, Fliesen, Teppich, Parkett oder Malerarbeiten, als Umfeldmaßnahme förderfähig".

Oder wie seht ihr das?

 

11 Antworten

Moin, seit Januar sind die "Deko"-Arbeiten nur noch im Effizienzhaus förderfähig. Aber der Estrich gehört eindeutig in die Umfeldmaßnahmen der Heizungsoptimierung. Wurde hier schon mehrfach diskutiert - also EInspruch beim BAFA einlegen.

Viel Erfolg

Hallo zusammen, 

Das mit dem Estrich sehe ich genau so. 

Allerdings werden die Dekoarbeiten bei der Heizungsoptimierung gefördert, siehe Richtlinien vom 01.01.2023, Seite 45.

Sie wurden im Infoblatt Version 7.0 ausgeschlossen. Da aber eine Richtlinie gewichtiger ist als ein Infoblatt, sehe ich dies als hinfällig. 

 

Moin - meine Richtlinie hat nur 30 Seiten ? Seite 45 finde ich nicht.. :)

 

obwohl: das steht so in der BEG-EM Richtlinie.unter 4) "Heizungsoptimierung".

4.1 Liste förderfähiger Maßnahmen
Die nachfolgende Liste weist typische förderfähige Maßnahmen aus. Die Liste ist nicht abschließend. Förderfähig sind
weiterhin alle sonstigen Maßnahmen, die zur vollen Funktion und für den energieeffizienten Betrieb der Heizungsanlage
erforderlich sind.
4.1.1 Übergabe
– Heizkörper/Heizflächen
– Austausch von Heizkörpern mit dem Ziel der Systemtemperaturreduzierung, inklusive der erforderlichen Anpassung
oder Erneuerung von Rohrleitungen
– Erstmaliger Einbau oder Austausch von Flächenheizsystemen, inklusive der erforderlichen Anpassung oder Erneuerung
von Rohrleitungen, inklusive Estrich, Trittschalldämmung, Bodenbelag bzw. bei Wandheizung inklusive Putzarbeiten

Also doch ?!

stimmt, in der Richtlinie steht es ja direkt, dass der Estrich mit Trittschall und sogar der Bodenbelag gefördert wird.

Und in den FAQ´s steht seit neustem: "Im Fördersegment Heizungsoptimierung ist die Wiederherstellung von Oberflächen in Innenräumen, also Decken-, Wand- und Bodenbeläge, bspw. Tapeten, Fliesen, Teppich, Parkett oder Malerarbeiten, als Umfeldmaßnahme förderfähig."

Also ist doch alles dabei.

Antwort auf von post@lorenzen…

Moin Kollg. (innen),

das wäre jetzt schon der zweite Fall  im Forum  , wo  von  erheblicher Unwissenheit der BAFA -Sachbearbeiter

berichtet wird   !

Ich kann´s noch nicht so richtig  glauben.

MFG  Rüdiger 

Es gibt viele weitere Fälle, die Unwissenheit der Sachbearbeiter nimmt zu. Mittlerweile lege ich bei jedem zweiten Bescheid Widerspruch ein. Wer bearbeitet die Anträge? Hausfrauen und Studenten im Homeoffice?

Antwort auf von architektenrr@…

Unter Punkt 8. in der aktuellen Infoblatt der förderfähigen Maßnahmen KfW-Bestellnummer: 600 000 4863 steht:

 

In der BEG EM nicht als Umfeldmaßnahme förderfähig ist die Wiederherstellung von Oberflächen in 
Innenräumen, also Decken-, Wand- und Bodenbeläge, bspw. Tapeten, Fliesen, Teppich, Parkett oder 
Malerarbeiten. Dies gilt auch für Arbeiten, wenn diese zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit 
unmittelbar erforderlich sind. Baunebenkosten, die sich auf nicht mitgeförderte Maßnahmen oder Anlagen 
beziehen, sind nicht als Umfeldmaßnahmen förderfähig. Dies gilt beispielsweise für: In der BEG EM nicht als Umfeldmaßnahme förderfähig ist die Wiederherstellung von Oberflächen in 
Innenräumen, also Decken-, Wand- und Bodenbeläge, bspw. Tapeten, Fliesen, Teppich, Parkett oder 
Malerarbeiten. Dies gilt auch für Arbeiten, wenn diese zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit 
unmittelbar erforderlich sind. Baunebenkosten, die sich auf nicht mitgeförderte Maßnahmen oder Anlagen 
beziehen, sind nicht als Umfeldmaßnahmen förderfähig. 

Hallo Michael, 

Das hatte ich ja schon so erwähnt. Es wiederspricht ja den aktuellen Richtlinien, und FAQ.

Und wie gesagt, eine Richtlinie hat mehr Gewicht als das Infoblatt. 

Es ist im Augenblick sehr schwer den Überblick zu behalten, wir haben zum Beispiel für die BEG EM

Infoblatt

Richtlinien 

Technische FAQ

FAQ

Wer soll da noch den Überblick behalten, wenn sich diese wie in unserem konkreten Fall auch noch widersprechen. 

Guten Tag Rüdiger,

dieses Forum soll dazu beitragen, Wissenslücken zu schließen. Besonders junge oder neue Kollegen müssen erst lernen, dass die Fördersätze, insbesondere unter unserem neuen Klimaschutzministerium, täglich wechseln können. Auch ich habe schon bei der BAFA angerufen und erfahren, dass die Mitarbeiter kompetente Antworten auf unsere Fragen geben. Leider ist es jedoch oft schwierig, die BAFA zu erreichen, und ich habe bereits mehrfach eine lange Wartezeit sowie Verbindungen zur falschen Abteilung erlebt. Auch auf eine Antwort per E-Mail musste ich schon lange warten.

Wie soll ich meinem Kunden, der im Spätsommer eine Förderberatung von mir erhalten hat und bereits Angebote von Fliesenlegern eingeholt hat, erklären, dass er nun alle Kosten zu 100 % selbst tragen muss?

Ich habe meine Erfahrungen gesammelt und informiere mich regelmäßig über die neuesten Fördernachrichten.

Allerdings haben wir alle mal Fragen, die sowohl einfach als auch komplex sein können, und ich teile gerne meine Erfahrungen, da auch erfahrene Energieberater Unterstützung gelegentlich benötigen.

Ach ja es wird nur noch der Estrich mit Fußbodenheizung mit der Förderhöhe der Wärmepumpe gefördert z. B. 35 %, bei einer Heizungsoptimierung mit ISFP 20 %,

Schöne Grüße aus dem Münsterland

Andreas

 

Hallo Kollegen,

Gibt es hier schon eine Antwort der BAFA?

Ich stehe gerade vor dem selben Thema, aber noch in der Planungsphase.

Habe gerade noch mal in die Richtlinien geguckt, hier steht der Bodenbelag, Estrich sowie auch Trittschalldämmung immer noch als Förderfähige Maßnahme im Zuge der Heizungsoptimierung drin.

 

Beste Grüße

Lars

 

 

2.44 Wird die Wiederherstellung von Oberflächen in Innenräumen als Umfeldmaßnahme gefördert?

Im Fördersegment Heizungsoptimierung ist die Wiederherstellung von Oberflächen in Innenräumen, also Decken-, Wand- und Bodenbeläge, bspw. Tapeten, Fliesen, Teppich, Parkett oder Malerarbeiten, als Umfeldmaßnahme förderfähig.

Im Fördersegment Heizungstausch ist die Wiederherstellung von Oberflächen in Innenräumen, also Decken-, Wand- und Bodenbeläge, nicht als Umfeldmaßnahme förderfähig. Dies gilt auch für Arbeiten, die zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit unmittelbar erforderlich sind sowie für Heizungsoptimierungsmaßnahmen im Rahmen eines geförderten Heizungstauschs.

 

 

Gerade in den aktuellen FAQ´s gelesen, hier der Link:

https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BE…

 

Beste Grüße Lars

um zu antworten.