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Haftbarmachung EEE

Guten Tag 

Mein Vater hat seine Heizungsanlage erneuern lassen. Dafür war die Beantragung der Förderung vorgesehen. Sein EEE hat die technische Projektbeschreibung an das Bafa geschickt und auch in 07/2022 die Eingangsbestätigung mit dem ID Dokument für meinen Vater erhalten (dieser Online-Verkehr liegt vor). Mein Vater hat dann zwischenzeitlich den Installateur beauftragt. Die Maßnahme wurde 03/2023 durchgeführt. Nun stellt sich raus, dass der EEE den eigentlichen Antrag nie eingereicht hat. Dem Bafa liegt der Antrag definitiv nicht vor und mein Vater erhielt den Hinweis, dass er nur zivilrechtlich gegen den EEE vorgehen kann. 

Gibt es hier Ratschläge dazu bzw. Erfahrungen?

Könnte das Bafa die TPB in eine Antragstellung umdeuten???

Liebe Grüße in die Runde

U. Leder

2 Antworten

Das kommt auf Ihren Vertrag mit dem EEE an. Hatte er den Auftrag, die Förderung mit dem BAFA abzuwickeln? Dann hätte er eine Vollmacht benötigt, um den Antrag an Ihrer Stelle einzureichen. Viele EEE erledigen nur die TPB, um dem Endkunden das Beantragen zu ermöglichen. Der Antragsteller ist explizit Ihr Vater !  Eine TPB ist keine Antragstellung - da gibts auch keine "Umdeutung".  Prüfen Sie Ihr Vertragsverhältnis zum EEE und entscheiden dann,ob Sie zivilrechtlich was erreichen können. Sehe aber wenig Chancen

VG

Ich vermute mal hier kam es zu einem klassischen Missverständnis.

Die TPB Nummer vom Energieberater ist noch KEIN Antrag. 

Der eigentliche Antrag wird mit der Nummer dann gestellt bei der Bafa . 

Antragsteller ist immer der Kunde (Eigentümer). Er oder sie kann das mit Vollmacht abgeben an den Energieberater

 Also in Ihrem Fall kommt es ganz drauf an welchen Auftrag der EEE hatte.... 

um zu antworten.