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Gehört die Berechnung der Dach-Statik zur energetischen Fachplanung?

Hallo,

bei einer geförderten Dachsanierung stelt sich die Frage, ob die Berechnungen des Statikers zur Baubegleitung oder zur Umsetzung der Maßnahme gehören.

Eigentlich würde ich es zur Fachplanung zählen, aber in dem Infoblatt 7.0 wird nur die akustische Fachplanung erwähnt. Zählt die statische Fachplanung damit nicht zur energetischen Fachplanung? Das wäre für mich nicht schlüssig.

Hat damit jemand Erfahrung?

5 Antworten

Die Statik sehe ich als Umfeldmaßnahme, also 15% Förderung. Hat mit Baubegleitung meiner Meinung nach nichts zu tun.

Auch wenn die Statik notwendig ist um die geförderte Maßnahme durchzuführen?

Bei den erheblichen Dämmstärken, die für die Förderung notwendig sind, gehört doch eine Überprüfung ob das Dach die zusätzlichen Lasten tragen kann, meiner Meinung nach zu einer ordenlichen Fachplanung dazu.

Antwort auf von sascha.marmitt…

Ich berate häufig ältere Gebäude mit sehr weiten Sparrenabständen, früher Reetdach und später Wellblechbedachung, da empfehle ich einen Statiker (ggf. Zimmermann) mit einzubinden, um die neue Gewichtsverteilung der Dämmung, ggf. die Last eines Pfannendaches und die Option auf eine Fotovoltaikanlage statisch abzusichern. Natürlich berücksichtige ich das als Fachplanung und nicht als Umfeldmaßnahme, sofern es eine entsprechende Rechnung dafür gibt.

Inzwischen gibt es auch eine Antwort vom BAFA / Referat 621:

"vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Prüfung des Daches durch einen Statiker gehört zu den vorbereitenden Maßnahmen. Hier können Sie sich auch an der FAQ 1.11 orientieren die besagt, dass bei Sanierungen die Herrichtung des Gebäudes, wie die Erkundungen vorhandener Bausubstanz und Statik oder die Schadstoffsanierung nicht als Vorhabenbeginn gelten."

Gehört es damit zur Fachplanung und wird mit 50 % gefördert oder nur als Umfeldmaßnahme mit 15%/20%?

 

Antwort auf von p.getto@bau-ch…

um zu antworten.