Wie ja in einigen Beiträgen hier zu lesen ist, kommen mit der BEG 2023 einige Änderungen, die es in sich haben. Für mich stellt sich die Frage, ab wann gelten die neuen Anforderungen? Nur für Förderanträge, die ab dem 1.1.2023 gestellt werden, oder sogar für bereits gestellte Förderanträge?
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Entscheidend ist immer nur der Zeitpunkt der Antragstellung. Rückwirkend ändern sich keine Regelungen.