Hallo an alle,
wenn die Frist zur Durchführung der Maßnahmen 24 Monate beträgt ab Datum des Bewilligungsbescheides, wie ist das dann mit der Baubegleitung? Kann ich meine Rechnung dann noch in den 6 Monaten schreiben, die man ab Ablauf der Frist noch Zeit hat, um den Verwendungsnachweis einzureichen? Oder muss die auch innerhalb der 24 Monate übewiesen sein?
Finde dazu nichts, hattet ihr den Fall schon?
Viele Grüße
A. Kiewitt
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