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Förderung zur Energieberatung (Bafa) Wohngebäude ist (erneut) in der Bewilligung gestoppt. Gehts auch ohne Bafa Förderung?

Der Spiegel berichtet https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/energieberatung-behoerde-stoppt-vorerst-foerderauszahlungen-a-195a1323-c5ad-4aec-a1b3-bccaa62a7849?sara_ref=re-em-em-sh 

Ich hab auf einen Antrag auf Energieberatung  vom  14.02.24 bis heute keine Antwort. 

Hat den jemand einen späteren Antrag beantwortet bekommen?   

Der Spiegel bezieht sich ja darauf dass  das Bafa die schleppenden Antworten mit Finanzzuteilung begründet. 

Einer meiner Kunden will diese Jahr  noch eine Maßnahme durchführen  undwartet auf  den  iSFP.  So wird das aber wohl nichts mehr. 

Ist es möglich  ohne BAFA und ohne Förderung einen iSFP zu erstellen  und dann im BEG Einzelmaßnehmen Antrag isfp ankreuzen. 

 

Langsam frage ich mich ob dieses Ampelchaos nur Unvermögen oder vielleicht doch Absicht ist. 

 

 

 

 

 

20 Antworten

Jede Art von Dienstleistung kann grundsätzlich unabhängig von einer Förderung erbracht werden, auch ein iSFP. Du musst halt Deinen Kunden davon überzeugen, dass er auch ohne Förderung sein Geld wert ist.

Nein, das Förderchaos ist den knappen Kassen und den "vielen Köchen" geschuldet, "die den Brei verderben."

Hallo Thorsten, das mit dem Überzeugen ist etwas schwierig, da ausgerechnet die höhere Fördersumme an den iSFP gekoppelt ist und die Kunden am Ende den Zuschuss auch erwarten. Wenn dann weder die Zusage und Genehmigung und schlimmsten Fall der Zuschuss nicht kommt,  ist die Beratung aus Sicht des Kundens nicht das Geld wert und das Vertrauen in die Förderinstitutionen ist inzwischen dahin. Das ist zumindest meine Erfahrung.

Antwort auf von thorsten_jastr…

5.2. eingereicht und am 7.3. Zuwendungsbescheid

27.2. eingereicht und noch nichts bekommen..

Das ist alles Methode  - vor allem eine Methode des BMF ( @ Christian Lindner = Dankeschön!!)

 

Das Problem ist doch, dass die eh schon geringere Nachfrage im Vergleich zu 2022 nicht bedienen kann, wenn diese eine BEG EM mit dem 5% Bonus des iSFP beantragen wollen.
Da kann ich mir im Vorfeld die ganze Arbeit sparen und der Beratene seinen Eigenanteil, wenn die BEG EM in 2024 über die Bühne gehen soll.
Ohne iSFP ID gibt es bei der TPB keinen Haken bei iSFP. 
Und das macht mich so wütend, weil das die energetische Sanierung noch weiter verhindert.

Ich glaube es war der GIH, der hier von einem versteckten Fördermittelstopp gesprochen hat. Und nicht nur bei den 80% EBW sondern auch eben bei den BEG EM. Dann gibt es nämlich keine 20% sondern "nur" 15% auf 30.000,-€ statt auf 60.000,-€ . 
Und bestimmt auch in einem nennenswerten Umfang werde dann Sanierungen gar nicht durchgeführt......

Der ISFP ist zum gewaltigen Stolperstein geworden  :( 

Der Stolperstein bei der gesamten Verhinderung der energetischen Sanierung im Wohngebäudebereich sitzt in Berlin und hat Kinderbuchautor gelernt . ;-(

Antwort auf von kknebel@web.de

Meines Wissens muss für die TPB nur der iSFP hochgeladen werden. Nach einer iSFP-ID wird nicht gefragt. Nur zum TPN muss der iSFP abschließend genehmigt sein.

richtig...aber ohne ISFP Vorgangsnummer kann man keinen fertigen ISFP erstellen den man dann bei der TPB Erstellung  hochlädt

Wenn also am Schluss doch eine iSFP-ID gebraucht wird um an die 20% statt 15% und 60000Eur statt 30000Eur Volumen zu kommen ist das Ganze doch ein(e) BEG-Förderstop/Kürzung.     

Der sich ewig wiederholende Verweis auf Politiker, die auch mal (Kinder-) bücher geschrieben haben, ist echt öde und blöde. Ich bin, wie offenbar auch einige andere hier im Forum, der Meinung, dass die Verhinderer woanders agieren. Allerdings ist das hier kein politisches Forum und soll es auch nicht werden. Also bitte: Mindestniveau einhalten.

 

@energieconcept: Die Politik hat durch die rechtswidrige Haushaltsaufstellung aber dafür gesorgt, dass der Fördertopf aus dem KTF schlanker ausgestattet ist als eigentlich geplant. 

Das ändert allerdings nichts am Umstand, dass dem iSFP durch die Anpassung der Förderungen bewusst eine höhere Bedeutung zugesprochen wurde. Da sollten die Folgen, dass die Nachfrage nach Energieberatungen mit iSFP-Erstellung ansteigen würde, eigentlich selbstverständlich und logisch sein. Wie es dann sein kann, dass die Fördermittel nicht mit mehr Weitsicht bereitgestellt werden (und auch schneller als nach aktueller Bearbeitungszeit), ist für mich absolut unverständlich. 
Mindestens genauso unverständlich ist, dass das genannte Informationsschreiben an die Energieberater nicht alle erreicht hat. Ich z.B. habe nur durch dieses Forum vom Förderstopp erfahren.

Der Rattenschwanz (Verunsicherung der Energieberater und Kunden, Verzögerungen bei Bestandssanierungen, etc.), den dieser erneute Förderstopp mit sich bringt, wurde ausreichend thematisiert. 

Es muss dringend Klarheit geschaffen werden! Von mir aus auch durch Rückführung auf 60.000€ FFK mit 15% Zuschuss wie bis 2023 gefördert wurde.

In diesem Artikel

https://www.geb-info.de/foerderung/bewilli-gungs-pause-fuer-ge-foer-der-te-ener-gie-beratung-ausgerufen

heißt es:

Führt man sich das alles vor Augen, fragt man sich schon, ob das politische Handeln eigentlich noch einen Bezug zur Lebenswirklichkeit von Bürgerinnen und Bürgern hat oder ob es gar ein Interesse gibt, die Energiewende im Gebäudebereich zu verzögern. Einige Energieberatende hegen bereits den Verdacht, dass unabhängige Beratung gar nicht gewünscht ist. Denn große und kapitalstarke Beratungsunternehmen stören sich an verzögerten Mittelfreigaben nur bedingt und nicht wenige Anleger wollen über Investitionen in solche Unternehmen ihre Rendite erhöhen – was freilich fatal wäre.“ 

Das ist ja eine weitreichende Interpretation der Umstände. Wie ist das auszulegen? Reden die von 1Komma5 etc.?

Dieser Satz aus dem verlinkten Artikel ist natürlich wieder mal typisch deutscher Bürokratiewahnsinn:
"Anmerkung der Redaktion: Modernisierer können den iSFP auch nicht vollständig auf eigene Rechnung erstellen lassen, für die höher Förderung muss er gefördert worden sein (bzw. über eine Fördernummer verfügen)."

Damit werden Investoren, die den iSFP selbst bereit sind zu bezahlen, gezielt ausgebremst, weil keine Fördernummer vorliegt. Ich gebe so langsam die Hoffnung auf... 

https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/20240328_kein_foerderstopp_ebn_ebw.html

Laut dem Bafa und deren Aussage vom 28.03.2024 kommt es zu keinem Förderstopp. Es sollen entgegen der Aussagen vom Spiegel weiterhin Anträge gestellt werden können. Es kommt aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel und Staffelung der Geldmittel im KTF zu verzögerten Bearbeitungszeiten hinsichtlich Genehmigung und Auszahlung sobald wieder Gelder freigegeben werden.

Da fällt mir jetzt doch ein Stein vom Herzen. 

Also mir fällt da nix vom Herzen. Die EB-Förderung ist sicherlich der kleinste Teil der Fördergelder, aber in seiner Bedeutung der wichtigste. Wenn schon bei Schritt eins der Ball verstolpert wird, schieße ich am Ende auch kein Tor. 

Zudem ist die Kommunikation des BAFA wirklich unprofessionell. Wenn man schon einen Stopp reinhaut, muss zwingend erklärt werden, wie viele Anträge ab welchem Datum betroffen sind und wann es genau weiter geht. Gerne verbunden mit der Information, wie lange die Bearbeitungszeit sein wird, wenn die Fördergelder wieder zur Verfügung stehen. Und abschließend ergänzt durch den Hinweis, dass man aus der Panne gelernt hat und sowas in Zukunft nicht mehr vorkommen wird. Wäre das nicht schön?

Kann mir überhaupt mal jemand erklären, wozu ich im Antragsprozess zu einem iSFP eine Trennung zwischen Vorgangs-ID und Förderbescheid brauche? Wenn alle Daten eingegeben sind und die Erlärungen unterschrieben, ist die Bewilligung doch maschinell machbar. 

Wir haben ja Anträge gestellt, bekommen aber den Zuwendungsbescheid nicht, also was sollen wir machen? 
Ich habe deshalb eine Anfrage an das Bafa zum Thema gesendet. Ich wollte wissen, ob der Sanierungsbonus für den ISFP - also die 5% - auch gewährt werden, wenn der ISFP vor dem Zuwendungsbescheid erstellt wird.  

Antwort des Bafa: 
der ISFP-Bonus wird beim BEG-PT Anträgen nur gewährt, wenn der ISFP mindestens mit dem Zuwendungsbescheid vorliegt und dem Antragsteller übergeben wurde. Spätestens zum Einreichen des Verwendungsnachweises muss der ISFP dann final gefördert und ausgezahlt vorliegen.

Über so eine Antwort muss man auch erstmal intensiv nachdenken um keinen Fehler zu machen - der könnte teuer werden! 
 

Das steht meiner Meinung nach in den FAQs deutlich entspannter:


Im Förderprozess wird der iSFP an drei Stellen benötigt:

Erstens im Rahmen des BEG-Antrags für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem iSFP. Der iSFP muss den Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten vorliegen, damit sie einen iSFP-Bonus beantragen können oder von den höheren Höchstgrenzen profitieren. Wenn in der BEG EM eine Förderung mit iSFP-Bonus beantragt wird, aber der iSFP noch nicht abschließend vom BAFA beschieden und gefördert wurde, geschieht die Beantragung des iSFP-Bonus (inkl. einer Erhöhung der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben) auf eigenes Risiko.

Zweitens nach der Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Verwendungsnachweises. Hier müssen die Antragsstellenden nachweisen, dass die realisierte BEG-Maßnahme einer im iSFPempfohlenen Maßnahme entspricht. Der iSFPmuss abschließend beschieden und ausgezahlt worden sein.

Drittens muss der iSFP im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen durch die Durchführer der BEGvorgelegt werden, wenn im Rahmen der Förderung ein iSFP-Bonus gewährt wurde. Im Rahmen der Vor-Ort-Kontrollen wird überprüft, ob das geförderte Bauvorhaben tatsächlich den beantragten Standard erreicht. Die Durchführer behalten sich vor, den iSFP auf missbräuchliche Nutzung zu prüfen.

>>.......aber der iSFP noch nicht abschließend vom BAFA beschieden und gefördert wurde, geschieht die Beantragung des iSFP-Bonus (inkl. einer Erhöhung der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben) auf eigenes Risiko.....<<

Ich seh da keine Entspannung der Isfp mag ja noch nicht abgerechnet und abschließend beschieden (ausgezahlt  sein). Aber soweit ich weis darf mit der Arbeit am Isfp nicht angefangen werden ohne Förderzusage, und somit geht auch das Ispf kreuz beim Antrag BEG EM nicht.  

Ich wundere mich, dass überhaupt noch ein EEE diesen ISFP macht. Ich habe das von vorneherein noch nie angeboten, da ich allein die Software dafür "unbedienbar" finde. Und nun noch die ganzen Schwierigkeiten seitens des BAFA. 

Respekt den Kollegen, die den ISPF machen.....

Der ISFP wurde durch die neuen Bedingungen (verdoppelung der förderfähigen Kosten) quasi zum Pflichtdokument.

Meiner Meinung nach keine gute Entwicklung.
Isfps werden gemacht egal was da drin steht. Selbst die Baumärkte bieten mittlerweile iSFPs in 24 Stunfen an :) 

 

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