Hallo,
ein Kunde möchte eine Luft-Luft-WP zusätzlich zu einer bestehenden Gas-Brennwertheizung in EINEM(!) Raum einbauen. D.h. die LLWP wird nur einen einizigen bereits via Gas-Heizung beheizten Raum zusätzlich beheizen (und auch im Sommer kühlen).
Frage: ist dies förderbar bzw. was muss beachtet werden?
Hintergrund:
- Die LLWP ist in der Liste der förderfähigen WP genannt
- Es gilt TFAQ6.1. Punkt 8.04 und Punkt 8.06
Pflicht zum Einstellen des Volumenstroms ("hydraulischer Abgleich für LLWP") und der Anschluss ans Internet
--> Ist gegeben.
- Es gilt TFAQ6.1 Punkt 8.21 Nachweis der Einhaltung von mind. 65% EE-Anteil
"[...]und bei bivalent alternativem Betrieb die Leistung der Wärmepumpe mindestens 40 % der gesamten Heizleistung aller Wärmeerzeuger oder mindestens 40 % der Norm-Heizlast des Gebäudes bzw. des zu versorgenden Gebäudeteils beträgt. Eine gemeinsame, fernansprechbare Steuerung gemäß § 71 h GEG wird dabei empfohlen.[...]"
Zusätzlich wurde mir seitens der KfW schriftlich bestätigt, dass 8.21 auch für den betreffenden Raum gilt
--> Die Heizlast für den einzelnen Raum wurde berechnet. Die LLWP deckt davon 40% ab.
Es gilt TFAQ6.1 Punkt 8.14 - 65%EE-Anteil für Wärmepumpen
"[...] Bei Wärmepumpen-Hybridheizungen erfolgt die Bilanzierung des EE-Anteils nach DIN V 18599. Maßgeblich für den EE-Anteil von 65 % ist die über die Dauer einer Heizperiode benötigte Energiemenge und nicht die Leistung der Anlage. Die durch bestehende Wärmeerzeuger bereitgestellten Wärmemengen (erneuerbare und nicht erneuerbare Energien) sind zu berücksichtigen.[...]"
--> Was heißt das? Was muss hier geprüft werden?
Muss der Kunde bzw. EB nachweisen, dass die LLWP auch tatsächlich in der Heizperiode die erforderliche Heizmenge geliefert hat?
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