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Förderung Luft-Luft-WP / TFAQ: 65% Anteil

Hallo,

 

ein Kunde möchte eine Luft-Luft-WP zusätzlich zu einer bestehenden Gas-Brennwertheizung in EINEM(!) Raum einbauen. D.h. die LLWP wird nur einen einizigen bereits via Gas-Heizung beheizten Raum zusätzlich beheizen (und auch im Sommer kühlen).

Frage: ist dies förderbar bzw. was muss beachtet werden?

Hintergrund:

  1. Die LLWP ist in der Liste der förderfähigen WP genannt
     
  2. Es gilt TFAQ6.1. Punkt 8.04 und Punkt 8.06
    Pflicht zum Einstellen des Volumenstroms ("hydraulischer Abgleich für LLWP") und der Anschluss ans Internet

    --> Ist gegeben.
     
  3. Es gilt TFAQ6.1 Punkt 8.21 Nachweis der Einhaltung von mind. 65% EE-Anteil

    "[...]und bei bivalent alternativem Betrieb die Leistung der Wärmepumpe mindestens 40 % der gesamten Heizleistung aller Wärmeerzeuger oder mindestens 40 % der Norm-Heizlast des Gebäudes bzw. des zu versorgenden Gebäudeteils beträgt. Eine gemeinsame, fernansprechbare Steuerung gemäß § 71 h GEG wird dabei empfohlen.[...]"

    Zusätzlich wurde mir seitens der KfW schriftlich bestätigt, dass 8.21 auch für den betreffenden Raum gilt

    --> Die Heizlast für den einzelnen Raum wurde berechnet. Die LLWP deckt davon 40% ab.
     
  4. Es gilt TFAQ6.1 Punkt 8.14 - 65%EE-Anteil für Wärmepumpen

    "[...] Bei Wärmepumpen-Hybridheizungen erfolgt die Bilanzierung des EE-Anteils nach DIN V 18599. Maßgeblich für den EE-Anteil von 65 % ist die über die Dauer einer Heizperiode benötigte Energiemenge und nicht die Leistung der Anlage. Die durch bestehende Wärmeerzeuger bereitgestellten Wärmemengen (erneuerbare und nicht erneuerbare Energien) sind zu berücksichtigen.[...]"

    --> Was heißt das? Was muss hier geprüft werden?
    Muss der Kunde bzw. EB nachweisen, dass die LLWP auch tatsächlich in der Heizperiode die erforderliche Heizmenge geliefert hat? 



     

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