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Förderung Heizung bei teilweiser Eigenleistung

Hallo Zusammen,

im Zuge einer Sanierung soll eine Grundwasserwärmepumpe mit Fußbodenheizung erstellt werden. Die 2 Bohrungen für die Grundwasserpumpen und die Dämmung und Estrich für den Bodenaufbau sollen von Fachhandwerkern auf Rechnung ausgeführt werden und für diese Positionen soll eine Förderung beantragt werden. Der Rest wird in Eigenleistung ausgeführt inklusive hydraul. Abgleich (Eigentümer ist selber Heizungsbauer im Ruhestand). Muß die ordnungsgemäße Ausführung der Heizungsanlage zum Schluß noch offiziel von einem Handwerker begutachtet werden und eine Fachunternehmererklärung ausgestellt werden oder kann auch der Energieberater die ordnungsgemäße Ausführung bestätigen?

7 Antworten

Unter dem Link ist bei 2.15 die vermeintliche Antwort. Aber wie ist der erste Satz zu deuten?

Wenn ein EEE eingebunden ist, darf die Heizung auch ohne Fachunternehmererklärung in Eigenleistung eingebaut werden? Oder müssen der EEE oder alternativ die Firma die Erklärung ausfüllen?

Auf eine ähnliche Frage habe ich von der BAFA folgende Antworten bekommen:

"...Wird die Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt (Eigenleistung), werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert, wenn ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmer die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten mit dem Verwendungsnachweis bestätigt.

Die Fachunternehmererklärung für Anlagen zur Wärmeerzeugung - Heizungstechnik, ist auch bei Eigenleistung zwingend einzureichen.

... die Fachunternehmererklärung muss von einem einschlägigen Fachmann unterschrieben und ausgefüllt werden, da dieser nur bestätigen kann, dass alles funktioniert. "

meine Interpretation:

1. Der EEE darf / muss im Verwendungsnachweis die fachgerechte Durchführung bestätigen

2. In der Fachunternehmererklärung muss aber ein einschlägiger Fachmann (d.h. für mich ein Heizungsunternehmen, nicht ein EEE) 
     die korrekte Funktion bestätigen.
 

Also muss dann wohl doch ein Heizungsunternehmen eingebunden werden, was in der Praxis den Einbau einer Heizung/ Wärmepumpe in Eigenleistung recht schwierig gestalten wird! Welches Unternehmen wird bestätigen, dass ein anderer Handwerker korrekt gearbeitet hat?

 

Diese Regelung scheint nur für Anträge ab 1.1.23 zu greifen. Oder hat hier jemand andere Infos?

Richtig, Eigenleistung wird erst seit 1.1.23 gefördert!

Aber nur bei Heizung muss ein Dritter die Eigenleistung per Fachunternehmererklärung bestätigen. 

Bei einer Wärmepumpe dann den  Service des Herstellers für die Erstinbetriebnahme bestellen lassen.

um zu antworten.