Moin Kollegen,
Was meint ihr zu folgenden Objekt: EFH, Baujahr 1977, Dachgeschoss unbeheizt, das EFH wird also nur im EG genutzt.
Nun soll die Zwischendecke zum DG nach BAFA-Anforderung gedämmt werden, um es als BAFA Einzelmaßnahme fördern zu lassen.
Frage: Würdet ihr die neue Dacheindeckung, Regenrinne etc. mit als Umfeldmaßnahme einreichen ( wie bei einer normalen Dachsanierung eines Steildaches), dient ja doch irgendwie dem Schutz des neuen Dämmung etc. ?
Habe diesbezüglich im Infoblatt zu den förderfähigen Kosten nichts gefunden was dagegen spricht... Aber man weiß ja wie die BAFA sich aktuell beim Thema Fußbodensanierung/Bodenbeläge verhält... O.o
Beste Grüße
Lars
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Hallo Kollege,
Dacheindeckung, Regenrinne etc. können m. E. nur bei einer Förderung des Daches, nicht aber der oberen Geschossdecke mitgefördert werden.