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Förderung Dacheindeckung - Bungalow mit flachgeneigten Walmdach

Moin Kollegen,

Was meint ihr zu folgenden Objekt: EFH, Baujahr 1977, Dachgeschoss unbeheizt, das EFH wird also nur im EG genutzt.

Nun soll die Zwischendecke zum DG nach BAFA-Anforderung gedämmt werden, um es als BAFA Einzelmaßnahme fördern zu lassen.

Frage: Würdet ihr die neue Dacheindeckung, Regenrinne etc. mit als Umfeldmaßnahme einreichen ( wie bei einer normalen Dachsanierung eines Steildaches), dient ja doch irgendwie dem Schutz des neuen Dämmung etc. ?

 

Habe diesbezüglich im Infoblatt zu den förderfähigen Kosten nichts gefunden was dagegen spricht... Aber man weiß ja wie die BAFA sich aktuell beim Thema Fußbodensanierung/Bodenbeläge verhält... O.o

 

Beste Grüße

Lars

1 Antwort

Hallo Kollege,

Dacheindeckung, Regenrinne etc. können m. E. nur bei einer Förderung des Daches, nicht aber der oberen Geschossdecke mitgefördert werden.

um zu antworten.