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Förderbestätigung auch ohne hydraulischen Abgleich?

Hallo zusammen,

im Moment ist es bekannterweise sehr schwierig, Fachunternehmen zu finden. Bei zahlreichen Projekten verzögert sich dadurch die Ausführung des hydraulischen Abgleichs und somit auch die Auszahlung der Förderzuschüsse.

Kann der Effizienzexperte (eurer Erfahrung nach) in bestimmten Fällen die Bestätigung nach Durchführung auch ohne abgeschlossenen hydraulischen Abgleich erstellen? z.B. wenn der Heizungsbauer glaubhaft versichert, den Abgleich zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuführen.

Gruß

Thomas Schäfer

2 Antworten

Hallo,

ich hatte den Fall zwar noch nicht, würde es aber auf gar keinen Fall machen. Wenn der EEE bestätigt hat, fehlt jedes Druckmittel, das Projekt sauber und regelkonform abzuschließen. Ich würde als Kunde auch die Schlussrechnung nicht zahlen, bevor der Abgleich gemacht ist.

Es handelt sich hier um "ältere" Projekten aus der KfW-Förderung. Vorgeschrieben war dort der hydraulische Abgleich, wenn min. 50% der Hüllfläche gedämmt wurde.

Das bedeutet: die Projekte sind bereits regelkonform fertig gestellt bzw. gedämmt. Der hydraulische Abgleich muss nun aber zusätzlich beauftragt werden. Das frühzeitig zu tun wurde leider versäumt.

Alle weiteren Arbeiten sind aber bereits vollständig abgeschlossen und bezahlt.

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