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"Falle" Regelung "bisherige Förderregeln nur für ersten Antrag" bei Änderung BEG EM Juli/August 2022

Hatte leider nicht gelesen, dass in der Übergangszeit bis 15.08. 22 galt, dass nur der Erstantrag noch zu den  alten Bedingungen gefördert wird. Hatte für mehrere Bauherren auf deren Wunsch zweiten Antrag nachgelegt, z.T. per Vollmacht eingereicht, später kam dann die Nachfrage per er Brief vom BAFA, welchen man aufrechterhalten wolle.  Na, den zweiten, war ja gestellt worden, weil z.B. Summe zu gering war oder beim Umfang etwas übersehen worden war, oder er noch erweitert werden sollte. Dann im Zuwendungsbescheid die Überraschung, dass die Fördersätze sich nicht nach Antragsdatum richteten, sondern bei Zweitantrag eben automatisch die geringeren Sätze gelten. Das hatte auch dringestanden im "Kleingedruckten" in vorigem Schreiben, aber nicht in der Nachfrage. 

Reingefallen, weil das "Kleingedruckte" nicht gelesen. Schaden im fünfstelligen Bereich für meine Kunden, bzw. mich. 

Das BAFA stellt sich stur, Widerspruchsfrist sei abgelaufen. Hatte Höhe Zuschuss nicht kontrolliert im Zuwendungsbescheid, stimmt. Bin selber schuld, aber auch der einzige mit dem Problem?  Zusammen könnte man beim BAFA vielleicht Regelung erreichen. 

Wulf Groth 

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