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Effizienzhaus PV förderfähig?

Hallo,

ich habe ein EH 85 EE mit Wärmepumpe und Lüftungsanlage mit WRG bilanziert. Zählt eine PV-Anlage mit in die förderfähigen Kosten. Laut Blatt "Förderfähige Kosten":

"Anlagen, die ausschließlich der Stromerzeugung dienen, sind nicht förderfähig (z. B. PV-Anlagen, Wechselrichter). Gefördert werden Anlagen, die nicht ausschließlich der Strom- sondern zusätzlich auch der Wärmeversorgung von Gebäuden im Anwendungsbereich des GEG dienen."

Ich würde es so interpretieren, dass der erzeugte Strom durch Wärmepumpe und Lüftungsanlage zur Wärmeversorgung beträgt. Seht ihr das auch so?

4 Antworten

Nein, eine PV erzeugt ausschließlich Strom und keine Wärme. Ein Blockheizkraftwerk macht beides.

Der Kunde müsste, falls er die Förderung haben möchte, auf diese EEG-Förderung verzichten. 

 

Grundsätzlich sind Anlagen nicht förderfähig, wenn für diese eine Förderung bzw. Einspeisevergütung nach
dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch genommen wird. Gleiches gilt bei Bezug einer
Marktprämie des Netzbetreibers oder sonstiger Förderungen nach dem EEG. 

 

Nachweis des Verzichts auf eine EEG-Förderung durch den Anlagenbetreiber
Der Nachweis des Verzichts auf eine EEG-Förderung kann erfolgen durch:
• Schriftliche Verzichtserklärung des Anlagenbetreibers gegenüber dem zuständigen Netzbetreiber oder
• Nachweis der technischen Abregelung des Überschussstroms am Wechselrichter auf Null 

 

Danke für eure Antworten.

Ich Frage mich, warum es dann überhaupt die Möglichkeit der Förderung bei EEG-Verzicht gibt:

Wir wollen klimaneutral werden und dann sollen wir Überschussstrom abregeln...

Antwort auf von energie.michae…

Meiner Meinung nach soll einfach nicht doppelt gefördert werden. Entweder BEG oder EEG.

um zu antworten.