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Differenzierung Wärmepumpe zu Kältetechnik Raumkühlung

es geht mir um die beiden Programme bei BEG EM:

1) Förderung von Wärmepumpen mit 35% in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, hier wird kein Energieberater benötigt, alle geförderten WP stehen in einer Liste

2) Förderung von Kältetechnik zur Raumkühlung Nichtwohngebäude mit 20%, hier wird ein Energieberater benötigt, die geförderten Anlagen dürfen einen gewissen Raumkühlungs-Jahresnutzungsgrad nicht unterschreiten

Da Wärmepumpen auch kühlen können stellt sich für mich hier die Frage, warum ein Eigentümer eines Nichtwohngebäudes überhaupt die Förderung von Kältetechnik zur Raumkühlung in Nichtwohngebäuden in Anspruch nehmen sollte. Er bekommt nur 20% und muss noch den Energieberater bezahlen, wenn er doch auch gleich 35% einstreichen kann. Alle bisher von mir geprüften Anlagen laut BAFA-WP-Liste erfüllen nämlich die Vorgaben zum Raumkühlungs-Jahresnutzungsgrad.

Ist die Förderung von Kältetechnik zur Raumkühlung Nichtwohngebäude mit 20% für Energieberater von Anfang an ein FLOP? Man könnte natürlich den Eigentümer davon überzeugen, dass er mit der Unterstützung des Energieberaters problemloser durch den Antragsprozess kommt, aber ob dieses Argument wirklich zieht?

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