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Beratung Heizungswechsel wie fördern? Und ab wann zählen die 36 Monate Umsetzungszeit?

Hallo zusammen,

folgende Situation: 

Mein Kunde möchte bezüglich eines Heizungswechsels beraten werden (2 Wohneinheiten).

Er möchte jedoch keinen iSFP da das zu lange dauert und das Haus erst vor 15 Jahren vollumfänglich energetisch saniert wurde.

Ich würde diese Kosten in die Kategorie der "Planungskosten" einordnen.

Sollte mein Kunde sich für einen Heizungstausch entscheiden, müsste er alles zusammen bekommen um den Antrag bis zum 31.08.24 einzureichen. Der Vorhabenbeginn wäre dann meine Machbarkeitsberatung. 

Verstehe ich das soweit richtig?

Zählt die Umsetzungsdauer von 36 Monaten dann ab diesem Datum oder wie beschrieben ab Förderbescheid?

In diesem Fall bekommt er meine Beratung in höhe des Fördersatzes vom Heizungstausch gefördert (wenn Gesamtkosten nicht überschritten werden)

Wie kann das nach der Übergangsregelung funktionieren, bleibt uns da nur der iSFP?

VG Michael

 

 

2 Antworten

Planungsarbeiten dürfen vorher ausgeführt werden - gelten nicht als Vorhabensbeginn

FAQ A.24:

Verträge über Planungs- und Beratungsleistungen (inkl. Erstellung der TPB - Technische Projektbeschreibung bzw. der BzA – Bestätigung zum Antrag) stellen keinen Vorhabenbeginn dar und dürfen vor Antragstellung erfolgen.

Der Zuwendungszeitraum beginnt mit der Förderzusage. So ist es zumindest beim BAFA.

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