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BEG-EM zu Mess-Steuer-Regelungstechnik

Hallo Kollegen, beim BEG-EM ist mir wieder mal was Seltsames aufgefallen. Mir geht es um den Punkt 5.2 Anlagentechnik (außer Heizung) der Richtlinie. Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes,
die die in der Anlage zu dieser Richtlinie festgelegten technischen Mindestanforderungen erfüllt, darunter.....
c) bei Nichtwohngebäuden: Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11.

In den Technischen Mindestanforderungen findet sich unter Punkt 2.3 Nichtwohngebäude: Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik: Gefördert wird der Einbau sowie Ersatz von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, die der Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11 dienen
2.3.2 Nachweise
– Bestätigung eines Experten der Energieeffizienz-Experten-Liste (www.energie-effizienz-experten.de)
– Herstellernachweise zu den Produktmerkmalen entsprechend der oben beschriebenen Funktionen der jeweils eingesetzten
Technik oder – Bestätigung der oben beschriebenen Funktionen oder Eigenschaften der jeweils eingesetzten Technik (z. B. Fachunternehmererklärung)
– Vorhabenbezogene Rechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen, Aufstellung der förderfähigen
Investitionsmaßnahmen und -kosten

Sowohl Punkt 5.2 als auch Punkt 2.3.2 der Richtlinie haben sich seit 2021 inhaltlich nicht verändert. Dann frage ich mich, wieso im Technischen Projektnachweis zu Mess-Steuer-Regelungstechnik in 2021 nur der Gebäudeautomatisierungsgrad Klasse B bestätigt werden musste und jetzt in der TPN zusätzlich bestätigt werden soll, dass die Regelungseinheit der Realisierung eines "Energiegebäudemanagementsystems" dienen soll.

Übrigens findet sich weder bei google als auch bei Bafa.de nicht ein Treffer zum Wort "Energiegebäudemanagementsystems". Gemeint ist wohl ein Energiemanagementsystem.
Dieses Wort  findet sich auch unter 2.3.1 der förderfähigen Maßnahmen. Dort lese ich am 4. Strich, dass Komponenten zur Realisierung eines technischen Energiemanagementsystems förderfähig sind. Ich lese dort nicht, dass Komponenten zur Realisierung eines technischen Energiemanagementsystems zwingende Voraussetzung zur Förderung der ersten 3 Punkte

  • Bedarfsabhängige Regelung von Lüftungs- und Klimaanlagen
  • Tageslicht- oder präsenzabhängige Steuerung oder Regelung von Beleuchtungsanlagen
  • Bedarfsabhängige Regelung von Heizungssystemen...

sind. Mir ist es völlig unerklärlich, warum die Realisierung eines technischen Energiemanagementsystems zwingende Voraussetzung zur Förderung z.B. einer präsenzabhängige Steuerung von Beleuchtungsanlagen sein soll. Also Punkt 1 bis 3 werden nur gefördert, wenn Punkt 4 umsetzt wurde! 

Hat das schon mal jemand gemacht oder bin ich der Erste? 

4 Antworten

Ich muss auch die Gebäudeautomations-Effizienzklasse (gem. EN 15232 bzw. DIN V 18599-11) beurteilen.

Noch habe ich keine Erfahrung mit Gebäudeautomation und der Gesetzgeber vor kurzen festgelegt hat, dass bei Nichtwohngebäuden (Schule) ab 1000 m² keine Heizungsoptimierung mehr gefördert wird.

Ich wurde von meiner Stadt gebeten eine Förderung, für ihr Projekt, zu suchen und da es sich bei der Anlage um Heizung und Raumregelung handelt (Pumpenaustausch und Zeit- und Temperatursteuerung), die Heizungsoptimierung mit den Pumpen fällt geringfügige aus.

Bei dem Projekt überwiegend eine Raumregelung, mit einer Gebäudeautomation Klasse B.(dieses war aus dem LV-Verzeichnis nicht zu erkennen, sondern erst im Gespräch mit dem Planungsbüro).

Ich habe nun die einzelnen Räume betrachtet und die TPB mit „Maßnahmen an der Anlagentechnik außer Heizung“ und „Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik“ angegeben. Vorher habe ich das zuständige Planungsbüro über die Förderkriterien informiert und auf die Beschreibung der förderfähigen Einstufung an A oder B bestanden, da ich nicht über die Sachkenntnis der einzelnen Produkte verfüge.

Normalerweise gebe ich keine Empfehlung über Schulungen (ich musste mich auch durch das Internet klicken).

Hilfreich war eine Schulung über die GIH von Herrn Prof. Dr. Michael Krödel, um überhaupt zu wissen, was will die BAFA wissen und wie weise ich es in der Schlussrechnung bzw. in der TPN für eine positive Beurteilung nach.

Schöne Grüße aus dem Münsterland.

Andreas

Versuche dich über die Internetseite, die hat mir geholfen:

https://gei.igt-institut.de/help/

 

Hallo Kollege Hinterding,

vielen Dank für die Erläuterungen. Mein Problem besteht nicht darin, den Gebäudeautomatisierungsgrad zu ermitteln. Das ist nicht schwer. Das Problem liegt auch nicht in der TPB. Das Problem liegt in der TPN, in der neuerdings ein Kästchen erscheint, in dem ein Häckchen gesetzt werden muss. Mit diesem Häckchen soll der EEE bestätigen, dass die Regelungseinheit der Realisierung eines "Energiegebäudemanagementsystems" dienen soll. Ohne Häckchen keine Förderung!

Konkret bedeutet dass, dass die Regelungseinheit (hier: die präsenzabhängige Steuerung der Beleuchtung) einem Energiemanagementsystem dienen soll, also messtechnisch in ein Energiemanagementsystem eingebunden ist.

Davon ist in der Richtlinie nirgends die Rede! Die BAFA kann doch nicht mit der TPN eine neue Bedingung "aus dem Hut zaubern", die vorher nie benannt wurde. Konkret geht es um 4.000 € Zuschuss für die präsenzabhängige Steuerung der Beleuchtung. Soll das Unternehmen nun für z.B. 8.000 € ein Energiemanagementsystem implementieren, damit 4.000 € Zuschuss ausgezahlt werden können? Das ist doch unrealistisch!

Antwort auf von a.hinterding@gmx.de

ich werde nächste Woche versuchen eine Antwort über Herr  Prof. Dr. Michael Krödel, zu bekommen. 

Gruß Andreas 

Hallo Kollegen,

mittlerweile ist eine Antwort des BAFA da. Es geht gar nicht darum, dass die Realisierung eines technischen Energiemanagementsystems (z.B. ISO 50001) zwingende Voraussetzung zur Förderung z.B. einer präsenzabhängige Steuerung von Beleuchtungsanlagen sein soll. Sondern es geht allgemein darum, dass die 4 Punkte unter 2.3.1, also

  • Bedarfsabhängige Regelung von Lüftungs- und Klimaanlagen
  • Tageslicht- oder präsenzabhängige Steuerung oder Regelung von Beleuchtungsanlagen
  • Bedarfsabhängige Regelung von Heizungssystemen...
  • Komponenten zur Realisierung eines technischen Energiemanagementsystems mit dem Ziel...

dem Ziel dienen sollen, die Energieeffizienz von Gebäuden und Energiesystemen zu erhöhen.  Das Wort Energiemanagement meint hier allgemein alle planenden, steuernden und vorausschauenden Maßnahmen, mit denen die Energieeffizienz von Gebäuden und Energiesystemen erhöht werden. Mehr nicht! Keine DIN EN ISO 50001 mit PDCA-Struktur samt Verantwortlichen für das Managementsystem. Und da ja alle 4 Punkte unter 2.3.1 die Energieeffizienz von Gebäuden und Energiesystemen erhöhen (zumindest sollten sie das tun, sonst wären sie unsinnig), kann dieses Feld also immer dann angekreuzt werden.

Vielleicht konnte ich jemandem weiterhelfen.

Gruß aus der Eifel

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