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BEG EM, ISFP , Effzienzhaus

Guten Morgen Zusammen,

ich bin leider Aufgrund von massiven informationszufluss etwas verwirrt und hoffe das Ihr mich hier auf die Schienen wieder bringt.

Grundlegendes Problem:

Sagen wir mal ich möchte eine Haus energetisch sanieren. Dabei natürlich auf Fördermittel zugreifen. Die Fördermitteln könnte ich über Bafa, KFW oder wo auch immer bekommen, wenn mein Haus nach der Sanierung die Anforderungen erfüllt.

Jetzt die Kommen die Fragen:

KFW

Wenn ich mein Haus zum Effizienzhaus (85,70,55 oder40) -Niveau saniere bekomme ich Förderungen mit verschieden Kondition (Tilgungszuschuss). Richtig?

ISFP- Ich Könnte mein Haus in Schritten Sanieren.

Beispiel: Mein Haus wird mit dem ISFP in 4 Schritten saniert, dafür habe ich 15 Jahre Zeit.

1. Schritt- Fassadendämmung

2. Schritt- Fensteraustausch

3. Dachbodendämmung

4. Heizungsaustausch

Muss mein ISFP nach Sanierungsschritt 4 eine Effizienzhausstufe erreichen z.B EH85 oder reicht es einfach aus das es energetisch einfach besser geworden wie wenn es nicht saniert wäre?

BEG EM

Ist BEG EM jetzt ein Antrag denn ich einreiche z. B ich tausche nur mein Fenster aus und nimm dann de Förderung für Fenster und halte dabei die Technische Mindestanforderung ein und fertig? Irgendwann möchte ich mein Fassade dämmen und muss ich dann wieder ein Antrag über BEG EM stellen?

Wurde jetzt bisschen lang. Hoffe mir kann jemand da helfen.

 

VG

 

2 Antworten

Hallo

ja der Förderdschungel ist nicht einfach

Tipp : Suchen Sie sich einen kompetenten, lokalen Energieberater, der oder die kann Sie beraten und muss bei Förderungen eh mit im Boot sein.

Energieberater sind hier zu finden 

https://www.energie-effizienz-experten.de/

 

Guten Abend,

sollte die Sanierung in einem Schritt erfolgen, da es über die KFW – Finanzierung läuft, muss die beantragte Energie – Effizienzhausstufe, nach Fertigstellung aller Maßnahmen nachgewiesen werden.

Ihr iSFP zeigt eine Sanierung in verschiedenen Stufen bzw. Maßnahmen. Hier können Sie je nach finanzieller Lage Sanierungen mit Förderung bei der BAFA als Zuschussvariante beantragen, z. B. Fenster nur im EG mit dem aktuell Förderungswert U-Wert 0,95 W/m²K austauschen und eventuelle 2 Jahre später im OG. (mind. Investitionssumme 2000,-EUR).  Seit Anfang dieses Jahres muss bei einem Austausch von 1/3 der Fenster am Gebäude einem Lüftungskonzepte erstellte werden.

Sie können in Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan die aktuellen U-Werte Ihrer Außenwände nachlesen und Ihre Sanierungsschritte mit Ihrem Energieberater abstimmen. Bedenken Sie bei der Antragsstellung, dass auch ein Energieberater seine Aufwendung in Rechnung stellt.

Gruß aus dem Münsterland

Andreas

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