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BEG EM Heizungsanlage nachträglich ändern

Hallo zusammen,

Weis jemand, wie damit umzugehen ist, wenn beim BAFA eine Förderung auf den Austausch der Heizungsanlage beantragt ist (Gasbrennwert + Solarthermie), nun aber eine Gas+WP-Hybridanlage verbaut werden soll? Für diesen Fall kann ich leider im FAQ keine genaueren Angaben finden. Eine Änderung ist ja grundsätzlich nach 30 Tagen nicht mehr möglich, oder? Geht hier nur um die Anlagentechnik, nicht um die förderfähigen Kosten.

Grüße, Timo

5 Antworten

Das geht wenn ich das richtig sehe nur, wenn Sie zum alten Antrag eine Verzichtserklärung abgeben und danach einen Neuantrag stellen – wobei dann natürlich wieder gilt, dass der Auftrag noch nicht erteilt sein darf. Dummerweise sollte dabei  sogar eine Sperrfrist von sechs Monaten gelten – siehe Punkt 2.7 der FAQ, denn Gas-Hybrid-Heizung ist in der Richtlinie unter einem Buchstaben aufgeführt, egal ob mit Solarthermie oder Wärmepumpe:

https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BE…

 

Den Fall hatte ich schon: einfach schriftlich mitteilen. Dann bestätigt das BAFA die Änderung. Dauert allerdings wie zur Zeit üblich mehrere Wochen bis Monate.

 

Super, vielen Dank! 
dann werde ich in dem Fall erstmal den Weg über das Upload-Portal versuchen. 
Grüße, Timo

Hallo Timo,

hat es indem Upload Portal geklappt? Ich würde meinen gern auch ändern... ware froh, wenn du mir sagen könntest ob oder wie es bei dir geklappt hat.

Thomas

Sollten keine Kosten erhöht werden, reicht die Angabe der Anlage im Verwendungsnachweis.

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