Hallo Kolleginnen und Kollegen,
da ja vom BAFA fast keine Vorgaben/Hilfen kommen, muß man sich das ToDo als Energieberater selbst zusammenreimen. Ich stelle mal zur Diskussion, was ich mache (machen werde), vielleicht hilft es ja jemandem oder es hat irgend wer bessere Ideen.
Die fehlenden Vorgaben vereinfachen m.E. vieles. Es gibt keine Vorgaben, was energetische Fachplanung und Baubegleitung ist. Bisher hatte ich mich an den "Leistungen des EEE" nach Kfw orientiert, jetzt an den geforderten Nachweisen der TMA der BEG-Richtlinie (hier EM):
Gebäudehülle; Es müssen nur folgende Nachweise erbracht werden (formlos):
- Nachweise für die wärmebrückenminimierte und luftdichte Ausführung
= einfacher Satz in der Unternehmererklärung (Wb-minimierte und luftdichte Ausführung erfolgt) und einige Fotos
- Bestätigung des Fachunternehmers zum Aufbau und der Art der Dämmung, bzw. bei Fenstern und Türen Bestätigung der U-Werte, und zum wärmebrückenminimierten und luftdichten Einbau
= einfacher Satz oder Skizze in der UE (ich verwende das Kfw-Blatt, letzte Seite "Erläuterung zur Ausführung"
- Herstellernachweis
= Prospekt oder offizieller Herstellernachweis
- Vorhabenbezogene Rechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen
= Rechnung und Kontoauszug
Das heißt, keine aufwändige (bei mir zumindest) Fachplanung, Luftdicht- und Wärmebrückenkonzepte mehr.
Keine Aussage, daß der U-Wert der Wand besser sein muß als der des Fensters o.ä. è Hier könnte man auch empfehlen, die Raumfeuchte mittels Hygrometer zu überwachen und ab z.B. 60% zu lüften. Bisher hatte ich hier bei ungedämmter Wand pauschal Bj 1977 als Grenze nach BmVBS. (Jetzt gäbe es zwar neu die "Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand" mit Stand 04.12.2020 aber da gibt es keine Vorgabe vom BAFA)
(Die Förderung über eine steuerliche Abschreibung macht ja auch keine Vorgaben)
Falls ich mich hier irgendwo auf gefährlichem Terrain bewege, bin ich für einen Hinweis dankbar (daß man natürlich auf Mindestfeuchteschutz und Tauwasserproblem achten muß ist mir schon klar)
Schönen Gruß
Georg Kronseder
3 Answers
Ergänzung.
Eben ist auf der BAFA Seite die "Liste technischer FAQ" zur Förderung BEG EM veröffentlicht worden.
Und beim BMWi gibt es seit heute auch wieder eine neue Liste zur BEG.
MfG
Hallo Herr Pluszynski, danke für Ihr Feedback und die Hinweise auf neue Infos (eine Liste des BMWi hab ich nicht gefunden).
Vermutlich werden wir bald weitere Kfw-ähnliche BAFA-Dokumente erhalten, dann klärt sich einiges.
Zu Ihren Gedanken: (der Hinweis, Notwendige Maßnahmen sind umzusetzen verunsichert mich schon auch)
Grundsätzlich geht es hier ja um Einzelmaßnahmen.
Wenn wir uns die möglichen Maßnahmen genauer ansehen:
Beim Fenstertausch in obigem Beispiel würde ich Fensterfalzlüfter vorgeben.
Bei der Wanddämmung sind wohl eher die möglichen Wärmebrücken das Problem.
Bei der Dachdämmung auch die Luftdichtigkeit. Hier mache ich Fotos von der sauber abgeklebten Luftdichtigkeitsschicht (als Stichprobe; ich gehe davon aus, daß die Handwerker überall gleich sorgfältig arbeiten)
-> Bei einer Einzelmaßnahme ist ein Luftdichttest eher nicht möglich, da das Gebäude ja meist noch andere Baustellen hat. Selbst bei Ihrem Beispiel (MFH, kleine Wohnungen, Fenstertausch) braucht man nur alte, undichte Türen, undichten Keller usw.
Ich habe leider keinen Juristen im Freundeskreis, sonst würde ich da mal nachfragen. Z.B. ob "formlos" nur dann möglich ist, wenn es explizit dasteht. Noch dazu, da das BAFA ja keine formgebundenen Mittel (Formulare) anbietet.
Schönes Wochenende
Georg Kronseder
Hallo Herr Kronseder,
danke, dass Sie dieses wichtige Thema eröffnet haben. Ich mache derzeit keine BAFA EM Bestätigungen, wie viele meiner Kollegen mit denen ich telefoniert habe und halte mal eine Gegenrede am Beispiel eines Fensteraustausches.
Lassen Sie uns an ein MFH mit Zwei-Zimmerwohnungen, Kochgelegenheit ohne Dunstabzugshaube und Hängeschränken an der Außenwand denken, was zu Schimmelproblemen führen kann und in München ggf. 30% Mietminderung bedeutet.
In den TMA´s EM (BAFA) und WG (KfW) bzw. beim Programm 152 findet man dazu unterschiedliche Vorgaben.
Die KfW fordert von uns Energieeffizienz-Experten konkret die Prüfung der Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen (mit dem bekannten VdZ Online-Check) und schreibt dann: "Die Veranlassung der Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen verantwortet der Bauherr". Damit sind wir bei juristischen Auseinandersetzungen wohl auf der sicheren Seite, die Verantwortung liegt beim Handwerker bzw. beim baubegleitenden Architekten.
Beim BAFA lese ich das in den TMA (Punkt 1.1) viel anspruchsvoller: „… zu prüfen, ob Maßnahmen … Vermeidung von Tauwasserausfall und Schimmelbildung …erforderlich sind“, „…. Nachweise sind zu führen“ und „Notwendige Maßnahmen sind umzusetzen“!!! Also nicht mehr „… verantwortet der Bauherr“.
Weiterhin habe ich ein ungutes Gefühl, wenn unter Punkt 1.1.1 der TMA steht, dass Nachweise der luftdichten Ausführung notwendig sind. Sie schreiben dazu „formlos“. Ein Wort, das ich in den Richtlinien nicht finde. Es könnte doch theoretisch möglich sein, dass das BMWi/BAFA als Nachweis einen Luftdichtheitstest möchte. Was machen wir dann?
MfG