Guten Tag Liebe Kollegen,
ein Kunde hat vor in seinem Einfamilienhaus die Fenster auszutauschen. Die Kosten für diese Sanierungsmaßnahme belaufen sich auf ca. 100.000,00 €. Ich habe vor für diese Maßnahme 2 Anträge beim Bafa als Einzelmaßnahme einzureichen. Ein Antrag in Höhe von 60.000,00 € möchte ich 2022 stellen und einen weiteren mit dem Restbetrag im Januar 2021. Der Einbau soll erst 2023 erfolgen, Auftragsbestägigungen sollen jeweils nach Antragsstellung erteilt werden.
Ich bin jedoch noch nicht sicher ob dieses Verfahren so zulässig ist.
Vielen Dank im Voraus.
2 Answers
Vielen Dank für deine Antwort !
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Guten Morgen,
So wie das geplant ist sollte das kein Problem sein, ist eigentlich eine gängie Variante bei größeren Objekten.
Wichtig ist bloß das die Firma erst nach Antragsstellung beauftragt wird.
Wenn der Tischler/Fensterbauer das mit macht wäre es auch einfacher für dich, wenn er zwei Rechnungen erstellt, für den jeweiligen Antrag, so wird der TPN ein wenig durchsichtiger.
Beste Grüße!