Hallo Zusammen, ich habe ein Wohngebäude mit dem Hottgenroth Energieberater nach 4108-6/4701-10 und parallel nach DIN 19599 bilanziert. Zum Nachweis der EE-Klasse steht mir ein regenerativ erzeugtes Wärmenetz zur Verfügung. Leider erscheint auf der Übersichtsausdrucken "BEG-EEG-Anforderungen" folgender Hinweis: "EE-Klasse nicht erfüllt".
Ich hatte es zuerst mit Standardwerten und später dem Primärenergiefaktor des Wärmenetzes versucht. Beide male erscheint die selbe Meldung. Ich bin mir nun nicht sicher ob dies nun am Programm liegt oder evtl. der Anschluss an ein Wärmenetz ohne direkte Investition in den Wärmeerzeuger über das BEG überhaupt förderfähig ist.
Vielleicht hatte ja schon jemand die selbe Situation.
8 Answers
Ich hatte gerade das gleiche Problem - allerdings mit Wärmepumpe. Da hat es geklappt, nachdem ich vorab das DIN-Formblatt "Erneuerbare Energien" aufgerufen habe und dort die Qualitätsanforderungen mit Häkchen bestätigt habe.
PS: mit Wärmenetz, KWK o.Ä. bekomme ich es auch nicht
Es kommt aber u.A. auch darauf an, ob es ein Neubau ist oder eine Sanierung - s. Richtlinie
https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/ViyuABRC4rbb8sQWems/conte…
Guten Morgen,
wir arbeiten ebenfalls mit dem Energieberater, die Fernwärme (fp = 0,3) wird in der Ausgabe der erneuerbaren Energien bei der EE-Klasse meiner Ansicht nach noch nicht angerechnet, obwohl dies laut Bilanzierungsvorschrift möglich ist.
Viele Grüße
Vielen Dank für die Antworten, wenn ich's richtig verstanden muss ein "Wärmenetz" unter anderem einen Wärmeerzeuger beinhalten welcher in der Aufstellung der förderfähigen Kosten enthalten sein muss und die 55%-Anforderung erfüllt.
Dies gilt dann auch nur wenn das Wärmenetz die Gebäude eines Eigentümers versorgt. Beim Anschluss an ein Fernwärmenetz (z.B. einer Energiegenossenschaft) mit vielen Eigentümer wird die Anforderung an die EE-Klasse anscheinend nicht erfüllt - leider.
Viele Grüße
Hallo,
hatte dasselbe Problem und mich bei Hottgenroth gemeldet.
Ergebnis:
Ab Version 11.3.4.1 (13.07.2021) von gestern kann ein Wärmenetz auf BEG Seite berücksichtigt werden. :)
Guten Morgen,
ist das richtig, dass der fp auch wenn er nach Datenblatt des Versorgers AGFW fpFW 0,00 hätte, nur max. 02 anzusetzen wäre? Zumindest regelt das GEG das so im § 22 (3). Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit bis 2030.
In den Infoblättern der KFfw-BEG finde ich keine Aussage.
Hallo Zusammen,
nach GEG darf für ein Fernwärmenetz nur ein Primärenergiefaktor von minimal 0,30 angesetzt werden (GEG 2020, § 22, Absatz 3, Satz 1), auch wenn dieser nach Zertifikat niedriger ausgewiesen wird. Es gibt die Möglichkeit, dass der Faktor niedriger angesetzt werden darf, wenn die entsprechende erneuerbare Energien Klausel nach § 22, Absatz 3, Satz 2 erfüllt wird.
Bzgl. der Erfüllung der EE-Klasse bei einem Fernwärme- bzw. Nahwärmenetz muss im Berechnungsprogramm der Deckungsanteil der Nutzung erneuerbarer Energien (in Prozent) wahrscheinlich manuell eingegeben werden. Allein über den Primärenergiefaktor kann das Programm nicht erkennen wie hoch der erneuerbare Energienanteil ist. Um die EE-Klasse über ein Fern- bzw. Nahwärmenetz zu erfüllen, muss das Netz mindestens mit 55 % durch erneuerbaren Energien betrieben werden.
wie viel prozent wird denn erreicht?