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BEG Bewilligungszeitraum

Eine Förderung ist 24 Monate ab Zugang der Zusage des Zuwendungsbescheis befristet. Der Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums einzureichen.

Wie ist das denn zu verstehen. Hat man dann letztendlich 30 Monate Zeit zur Umsetzung?

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