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BAFA BEG Antrag zu früh gestellt

Sehr geehrte Community,

ich wende mich als Bauherr an Sie, in der Hoffnung auf einen guten Tip von erfahrenen Energieberatern zu stoßen.

Ich habe in 2021 ein 3-Familienhaus sehr aufwendig energetisch saniert (Gebäudehülle, Wärmepumpe).

Ich hatte hierzu einen Energieberater hinzugezogen, der mich diesbezüglich begleiten sollte (Energieeffizienz-Experte aus der Liste der DENA).

Long story short: 

Er wollte im Vorfeld 2x 1500,-€ welche ich bezahlt habe. Als Gegenleistung hat er keine Leistung erbracht (keine Baubegleitung, keine Prüfung der Durchführung, nichts). Er hat einzig den Förderantrag gestellt der in einem Zuwendungsbescheid in Höhe von ca. 50.000€ mündete. Diesen Zuwendungsbescheid bekam ich nie zu Gesicht, da er laut Energieberater nicht für die Kundeneinsicht bestimmt ist. Dementsprechend konnte ich auch nicht sehen, dass er den Förderantrag 4 Monate zu spät gestellt hat, wodurch sämtliche Arbeiten rund um das Dach eventuell aus der Förderung fallen, da Anzahlung vor dem Antragsdatum geleistet wurden. Er meinte damals, es hätte Systemprobleme bei der BAFA gegeben. 

Ich habe den Beratervertrag gekündigt und hoffe nun auf die Expertise meines neuen Energieberaters, der mich nun unterstützt.

Dieser meint, ich solle die Rechnungen umschreiben lassen, sodass nicht erkennbar ist, dass Anzahlungen vor dem Antrag geleistet wurden. Mir fällt das sehr schwer, da ich doch wirklich nichts falsch gemacht habe und nun Dokumente manipulieren soll.

Mir ist klar, dass der alte Energieberater vermutlich haftbar gemacht werden kann, doch wird er am Ende eines Rechtsstreits bezahlen können und ist er versichert? Meine Vermutung: nein.

Nun stehe ich da und weiß nicht, was der richtige Weg ist:

- Mit offenen Karten spielen und Rechnungen einreichen wie sie sind, auf die Gefahr, dass die Förderung der Dachdämmung oder gar mehr gestrichen wird (rund 15.000€)

- Rechnungen anpassen, sodass nicht erkennbar ist, dass Anzahlungen vor dem Antrag gestellt geleistet wurden?

Müssen im Rahmen der Verwendungsnachweiserklärung Kontoauszüge überhaupt eingereicht werden?

 

Ich bedanke mich für Ihre Antworten und würde mich über einen kleinen Hinweis sehr freuen.

Freundliche Grüße.

 

 

 

6 Antworten

Guten Tag, 

ein klarer Fall für den Rechtsanwalt. Das grenzt ja an Betrug, was der Energieberater da abgeliefert hat: Geld kassieren für nichts. Leider gibt es immer wieder  solche schwarzen Schafe, die den Ruf unseres Berufsstandes schädigen...

Ich rate davon ab, die Rechnungen zu manipulieren. Es handelt sich dabei um Subventionsbetrug. Die Kontoauszüge müssen zwar nicht eingereicht werden, es kann aber durchaus sein, dass diese im Fall einer Prüfung vorgelegt werden müssen.   

Mit offenen Karten zu spielen, ist das einzige, was  bleibt, dann haben Sie im Fall der Kürzung des Zuschusses auch einen Bescheid als Nachweis für den entstandenen Schaden in der Hand.   

Grüße

Danke für Ihre Antwort.

Der gegnerische Anwalt lässt ausrichten, dass für die 3000,-€ ja der Antrag gestellt wurde und ich ja offensichtlich zufrieden gewesen sein muss, sonst hätte ich ja nicht bezahlt. 

Ich bin entsetzt, wie so eine Person den EEE Titel tragen darf.

Wir werden jetzt mal einreichen und schauen was passiert.

Das hinterlässt einen einigermaßen fassungslos !  Neben dem zivilrechtlichen Anspruch auf Schadensersatz ( in der Hoffnung, dass der "Kollege" versichert ist, was jeder ordentliche EEE sein sollte), würde ich sogar überlegen, ob eine strafrechtliche Anzeige wegen Betruges in Frage kommt.  So einen darf man nicht damit durchkommen lassen. Zumindest würde ich eine Meldung an die DENA machen, die prüfen sollte, ob die Zulassung entzogen werden kann.

Ich seh es einfach nicht ein - wir reißen uns den Allerwertesten auf, um die Kunden zufriedenzustellen ( meine wöchentliche Arbeitszeit geht an 55-60 Stunden) und so ein Mistkerl macht uns den Ruf kaputt. Siehe ARD-Beitrag in "plusminus" letzte Woche. Ich fass es nicht!!

Vielen Dank. Es freut mich, hier von offensichtlich anständigen Energieberatern Zuspruch zu erhalten. Man zweifelt irgendwann selbst an sich.

Ich sehe die Schuld zwar bei mir, da ich nicht wie alle meine Handwerker im Vorfeld geprüft habe, ob es sich um ein seriöses Büro handelt, dennoch habe ich schlaflose Nächte, wie man mit meinem hart ersparten Geld derart dilettantisch umgeht. 

Eine Meldung bei der DENA werde ich definitiv machen. 

Bis heute stehe ich mit leeren Händen da. Keine Vor-Ort Beratung während der Durchführung, keine Berechnungen, keine Aushändigung von Zuwendungsbescheid und TPB. Lediglich die Hinweise, dass ich nicht bei der BAFA anrufen und "dazwischenfunken" solle und dass für weitere 2000€ auch noch der Nachweis vor dem Landratsamt erbracht wird, dass ich nun mit 15% erneuerbaren Energien heize.

Wenn jemand einen sehr guten Rechtsanwalt kennt der sich mit solchen Zusammenhängen (insbesondere mit BAFA Förderungen) auskennt, bin ich dankbar.

Bisher hat unser Rechtsanwalt lediglich versucht, ein Teil der 3000€ zurückzuverlangen - erfolglos.

 

Alternativ bleibt Ihnen die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung selbst bewohnter Gebäude über den §35c EStG. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Finanzministeriums oder über einen Steuerberater. 

Dies ist in etwa gleichwertig mit einer Förderung von 20% über das BEG, vorausgesetzt, Sie zahlen rund 15.000€ Einkommensteuer im Jahr.

 

Antwort auf von schmid.tim@web.de

2.000 Euro für einen Nachweis EWärmeG Baden-Württemberg? Das Formular ist in 10 Minuten ausgefüllt.....

Antwort auf von schmid.tim@web.de

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