Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

Abgeschlossene Sanierung mit Skontorabatt berücksichtigen

Guten Tag, ich habe einen Kunden, welcher sein Haus für knapp über 60.000€ inkl. iSFP hat sanieren lassen. Aufgrund des Skontos in der Abschlagszahlung hat sich nun herausgestellt, dass tatsächlich in Summe 59.000€ bezahlt wurden. Im Verwendungsnachweis und der TPN habe ich aber die vollen 60.000€ angegeben. Es wäre also eine Mehrförderung von effektiv 200€ für den Kunden.

Auf den Festsetzungsbescheid warten wir noch. Bei der Einreichung der Unterlagen insbesondere des Verwendungsnachweises werden die Überweisungsbelege ja nicht abgefordert.

Hattet ihr schonmal so einen Fall und was würde im schlimmsten Fall passieren? Rückzahlung des 200€ zu viel ausgezahlten Zuschuss? 

Danke schonmal für die Antworten

1 Antwort

aus dem allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung:

Dabei sind die tatsächlich realisierten Ausgaben inklusive Mehrwertsteuer (bei Vorsteuerabzugsberechtigung dürfen nur die Netto-Ausgaben angesetzt werden), inklusive Skonti (auch wenn diese nicht in Anspruch genommen wurden) und sonstiger Rabatte anzugeben

Korrekt wäre es, die Skonti auf jedem Fall abzuziehen. Da das jeweilige Skonto ja auf den Rechnungen, die beim Verwendungsnachweis hochgeladen werden, ausgewiesen ist, dürfte das im Falle einer Prüfung direkt auffallen.

Ich würde es nicht darauf ankommen lassen.

 

um zu antworten.