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Wärmebrückenberechnung: Überdämmung bei Holz-Alu-Fenstern

Hallo zusammen, 

für einen Neubau soll der Wärmebrückenzuschlag über einen Gleichwertigkeitsnachweis bestimmt werden. Es ist ein Holzbau, die Fenster sind wie in Bild 230 des Beiblatts 2 der DIN 4108  mehr als 3cm überdämmt. Da es sich um Holz-Alu-Fenster handelt, frage ich mich, ob hier die Gleichwertigkeit tatsächlich gegeben ist. Durch die (den gesamten Rahmen überdeckende) Aluminiumschale ist die Überdämmung ja praktisch wirkungslos (Wärmeleitfähigkeit Alu ist 4.000 mal so hoch wie die Überdämmung). Andererseits steht im Beiblatt nichts zum Thema Rahmenmaterial. 

Wie handhabt Ihr eine solche Konstruktion?

Vielen Dank für Eure Antworten.  

 

4 Antworten

Hallo,

auf der Seite 190 des Beiblatts 2 der DIN 4108 steht Folgendes. "Profile mit Metallvorsatzschalen werden wie Metallrahmen mit thermischer Trennung behandelt".

Sie können natürlich auch dieses Detail mit der Wärmbrückensoftware berechnen und den Psi-Wert vergleichen.

Für den Nachweis ergeben sich mehre Wahlmöglichkeiten und damit auch Gestaltungs­spielräume.

Ein detaillierter Wärmebrückenzuschlag ist genauer, aber die die Perfektion kostet etwas mehr Zeitaufwand und Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

G.H

 

 

 

"        auf der Seite 190 des Beiblatts 2 der DIN 4108 steht Folgendes. "Profile mit Metallvorsatzschalen werden wie Metallrahmen mit thermischer Trennung behandelt".  "

Danke für die Antwort. Ich verstehe aber nicht, was das dann für meine Frage heißt. Kann ich dann Bild 230 als konform annehmen oder nicht?

Eine detaillierte Berechnung könnte ich natürlich machen, kostet in diesem Fall aber nur Zeit und Geld – das Gebäude ist gebaut, und  weniger Dämmung wäre ohnehin nicht gewünscht gewesen. Es geht jetzt nur darum, mit möglichst wenig Aufwand den Wärmebrückenzuschlag zu berechnen.  

 

Hallo,

Also meiner Ansicht nach ist das so:

Der Gleichwertigkeitsnachweis wird ja in 3 Stufen geführt (Beiblatt 5.4.2):

1. Kann eine Gleichwertigkeit des Konstruktionsprinzips nachgewiesen werden (Aufbau, Materialstärken, Lambdawerte, Einhaltung von Maßangeben etc.), ist eine Gleichwertigkeit gegeben. Zum Material der Fenster werden keine Aussagen getroffen, bei Bild 230 heißt es sogar, das Detail gilt auch bei Rollladenschienen, wieso also nicht bei Alu-Schale.

2. Im Holzbau ist es jedoch unwahrscheinlich/unüblich, dass eine äußere Dämmschicht mit einem Material mit WLG 035 erstellt wird.  Dann müsste über den R-Wert der jew. Schichten nachgewiesen werden, also R-Wert einer äußeren z.B. Holzfaserdämmung mit schlechterer WLG muss min. so groß sein wie der von 6cm WLG 035. Analog für die anderen Schichten des Wandaufbaus.

3. Kann auf diesem Weg auch keine Gleichwertigkeit nachgewiesen werden (also wenn z.B. die äußere Schicht nur 6cm Holzfaserdämmung ist und R damit kleiner als der von 6cm WLG 035), dann muss der Referenz-Psi-Wert berechnet werden (Beiblatt 5.4.3). Hier sind bei den Fensterdetails 2 Werte angegeben, Psi ref Det bei detaillierter Fenstermodellierung (z.B. mit Referenzbauteil aus Anhang F, worauf sich die vorherige Antwort bezieht) oder Psi ref Ers. bei Verwendung des Ersatzsystems "Brett", 7cm Labmda = 0,13 nach Beiblatt 6.2.2. (der Korrektuzuschlag gem. 6.2.1 ist nur bei der detaillierten Berechnung erforderlich, dafür gibt es ja den strengeren Referenzwert für den Gleichwertigkeitsnachweis).

Ich wüßte nicht wo hier irgendwelche Unterscheidungen bezüglich des Fenstermaterials gemacht würden (außer bei der Korrektur der Oberflächentemperaturen). Daher würde ich sagen, wenn der Gleichwertigkeitsnachweis sauber geführt ist, passt das, egal was für ein Fenster tatsächlich eingebaut wurde.

Danke für die super ausführliche und schlüssige Antwort. Ich konnte den Nachweis nun über den selbst berechneten Psi-Wert führen, hat bei Laibung und Brüstung funktioniert, beim Sturz komme ich auf einen Aufschlag auf den Pauschalwert von 0,03, da Psi > Psi ers , funktioniert aber dennoch.  

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