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Warten auf den Zuschuss

„Es hat nur zwei Wochen seit Beginn der Antragsstellung gedauert, bis der nächste Skandal auf dem Tisch liegt“, eröffnet Barbara Metz, Geschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH), ihre Kritik am Verfahren für die Heizungsförderung, für das die KfW zuständig ist. „Die Bundesregierung hat die Verbraucherinnen und Verbraucher an keiner Stelle im Vorfeld in Kenntnis gesetzt, dass die Auszahlung von Zuschüssen erst ab September möglich ist.“ Der Hintergrund: Seit Februar können Hauseigentümer über die KfW einen Zuschuss für den Kauf und Einbau einer klimafreundlichen Heizung beantragen. Zunächst muss man dafür einen Vertrag mit einem Fachunternehmen abschließen und dann den Antrag stellen. Wenn dieser bewilligt wird, kann die Maßnahme – also der Heizungstausch – durchgeführt werden. Der Eigentümer reicht dann die Rechnungen ein, um das Fördergeld zu erhalten.

Genau an dieser Stelle setzt die Kritik der DUH an. Denn um die Nachweise, dass die Maßnahme durchgeführt wurde, einzureichen, muss man sich zunächst im Kundenportal der KfW identifizieren. Und dies ist erst ab September 2024 möglich, wie es auf der Website der KfW heißt. Das heißt also: Die Zuschüsse werden auch erst ab September ausgezahlt. Der Hauseigentümer, der bereits in Vorleistung gegangen ist, muss bis dahin auf sein Geld warten.

Eigentümer könnten sich für Gas statt für Wärmepumpe entscheiden

„Damit lässt die Ampel besonders Menschen mit niedrigen Einkommen im Regen stehen, die sich dieses Jahr eine neue Heizung einbauen möchten und schadet damit erheblich der flächendeckenden Umstellung auf erneuerbare Zukunftstechnologien wie der Wärmepumpe“, wird Metz in der Pressemeldung zitiert. Gegenüber dem Gebäude-Energieberater bekräftigt sie diese Befürchtung: „Möglicherweise wird der eine oder andere jetzt damit warten, einen Antrag zu stellen, weil das Geld ja sowieso erst im September ausgezahlt wird“, sagt die DUH-Geschäftsführerin. Sie befürchtet, dass die Umrüstung auf Technologien wie die Wärmepumpe damit verzögert oder sogar ganz verhindert würden. „Eventuell erscheint vielen Hauseigentümern der Einbau einer Öl- oder Gasheizung dann doch viel einfacher und kostengünstiger.“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) widerspricht jedoch der Kritik der DUH. „Die Heizungsförderung ist erfolgreich angelaufen und im von BMWK und KfW veröffentlichtem Zeitplan“, so Pressesprecherin Susanne Ungrad gegenüber dem Gebäude-Energieberater. Da Anträge automatisiert bearbeitet werden, sei eine sorgfältige Programmierung entscheidend. „Die Zusagen erfolgen ja bereits in fast allen Fällen innerhalb kürzester Zeit – innerhalb von wenigen Minuten, aufgrund der neuen technischen Umsetzung“, sagt Ungrad. Und nachdem dies bereits technisch umgesetzt worden sei, arbeite die KfW nun an der Programmierung der Auszahlung. Dies soll laut Ungrad im Sommer - Ende August, Anfang September - abgeschlossen und genau so effizient wie die Antragstellung sein. Ab dann werde das Geld ohne Wartezeit ausgezahlt.

Das BMWK verteidigt auch, dass der Zuschuss erst ausgezahlt wird, nachdem die Maßnahme umgesetzt wurde. Dies sei bei Förderungen üblich, da sonst das Geld zweckentfremdet eingesetzt werden könnte, so Ungrad. Zudem fügt sie hinzu, dass eine Maßnahme ohnehin in der Regel mehrere Monate in Anspruch nehme. „Alle Kunden werden bei Einreichung des Antrags zudem darüber informiert, wann die Auszahlung erfolgt“, so Ungrad. „Der Sachverhalt ist nicht neu und überraschend, sondern wurde auch dem Handwerksverband bereits zu Beginn des Jahres mitgeteilt.“

DUH: Förderung ist nicht konsistent

DUH-Geschäftsführerin Metz weist allerdings darauf hin, dass zumindest eine Wärmepumpe auch schneller installiert werden könnte. Da die Nachfrage in der vergangenen Zeit eingebrochen ist, gibt es keinen Lieferengpass. „Wenn man jetzt eine Wärmepumpe bestellt, dann erhält man diese innerhalb von wenigen Wochen und kann sie einbauen“, so Metz. Neben der verzögerten Auszahlung kritisiert sie aber generell die Regelung der Verantwortlichkeiten bei der Förderung von Maßnahmen. „Für die Heizungsförderung ist jetzt die KfW zuständig, bei einer Einzelmaßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz muss man sich an das BAFA wenden und die Förderung der Komplettsanierung liegt wieder bei der KfW.“ Das sei nicht konsistent und mache es für jeden schwierig, „der nicht gerade ein Studium der Antragstellung absolviert hat“, so Metz. Und es sei auch nicht sinnvoll, da die Installation einer neuen Heizung häufig ja auch etwa mit einer Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle verbunden werde. Dies entspreche auch nicht einem One-Stop-Shop bei den Gebäudeprogrammen, wie er ursprünglich vom BMWK zu Beginn der Legislaturperiode propagiert worden sei. Quelle: ms