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NRW steckt mehr Geld in die Sanierung der Landesgebäude

 
Die vom Land Nordrhein-Westfalen genutzten Bestandsgebäude sollen künftig dem energetischen Standard „Effizienzgebäude 55“ entsprechen. Das bedeutet, dass diese Gebäude nach der Sanierung im Vergleich zum Referenzgebäude des Gebäudeenergiegesetzes nur 55 Prozent der Primärenergie benötigen und somit besonders sparsam sind. Für Neubauten gilt der energetische Standard „Effizienzgebäude 40“.

Zudem werden in den bestehenden Gebäuden zahlreiche energetische Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Effizienz der Heiz- und Kältetechnik und zur Verbesserung der Außendämmung umgesetzt.

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) treibt den Ausbau der Photovoltaik (PV) auf den Dächern der landeseigenen Gebäude voran: Bis zum Jahr 2030 werden jährlich Anlagen mit einer Gesamtleistung von mindestens 1.000 kWp installiert. Neben dem CO2-Einspareffekt führt die Installation von sich amortisierenden PV-Anlagen zusätzlich zu dauerhaften Einsparungen im Landeshaushalt

Der Haushaltsplanentwurf 2022 sieht für die kommenden fünf Jahre im Rahmen von Verpflichtungsermächtigungen zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 4,5 Milliarden Euro vor. Eine Verpflichtungsermächtigung ist eine Festlegung im Haushalt, mit der die Verwaltung ermächtigt wird, im Haushaltsjahr Verpflichtungen einzugehen, die zu Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren führen.

Damit sollen die bisher jährlich für Modernisierungsmaßnahmen zur Verfügung stehenden Verpflichtungsermächtigungen bis 2026 verdoppelt werden und stehen sogar ein Jahr früher zur Verfügung. Auch die verbindliche Vorgabe von Effizienzstandards für Bestandsgebäude und Neubauten beschleunigt den Umstieg auf eine klimaneutrale Verwaltung.

Diese vom Kabinett beschlossenen Standards sind für alle von den verschiedenen Einrichtungen des Landes genutzten Liegenschaften verbindlich – ganz gleich, ob deren Gebäude dem Land gehören oder angemietet werden. Die 30 Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften können sich auf freiwilliger Basis dem Prozess der klimaneutralen Landesverwaltung anschließen.

 Erste Projekte haben bereits begonnen. Unter anderem werden die Neubauten des fischereiökologischen Kompetenzzentrums des LANUV und die Bibliothek der TU Dortmund nach den neuen Standards errichtet. Quelle: Landtag NRW / pgl

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