Wer seinen Antrag bis zum 20. Juli 2026 gestellt hat, muss folgendes beachten:
- Bereits zugesagte Anträge sind von der anstehenden Änderung nicht betroffen.
- Noch in Prüfung befindliche Anträge sagt die KfW zu, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine vollständige und korrekte BzA vorgelegen hat und die geltenden Förderbedingungen eingehalten worden sind.
Wichtig: Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht. Mit dem Vorab-Check prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Die Anpassungen für das Produkt Wohngebäude – Kredit (261) illustriert die Infografik:
KfW
Quelle: KfW/jb