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Energieeffizienz in der Landwirt­schaft: Förderung frühzeitig ab­rufen

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Die FNR weist auf Auszahlungs­mög­lich­kei­ten im Bun­des­pro­gramm Ener­gie­ef­fi­zienz in Land­wirt­schaft und Gar­ten­bau hin.

Landwirtschaftliche Betriebe, die über das Bundesprogramm Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau in energieeffiziente Technik investiert haben, können die bewilligte Förderung unmittelbar nach Abschluss und Bezahlung ihrer Maßnahme abrufen. Darauf weist die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) hin. Betriebe müssen dafür nicht bis zum Ende des im Zuwendungsbescheid genannten Bewilligungszeitraums warten.

Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen

In der laufenden Förderperiode hat die FNR inzwischen fast 3.000 Zuwendungsbescheide versandt. Gefördert werden Investitionen, mit denen landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe ihren Energieverbrauch und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen senken können.

Auszahlung beschleunigen

Der Bewilligungszeitraum zur Umsetzung des jeweiligen Fördervorhabens beträgt bei vielen Maßnahmen 9 Monate und kann damit – je nach Zeitpunkt der Bewilligung – bis in das kommende Jahr reichen. Für die Auszahlung der Förderung ist jedoch nicht entscheidend, wann dieser Zeitraum endet: Ist die geförderte Investition bereits vollständig umgesetzt und bezahlt, kann der Auszahlungsantrag unmittelbar gestellt werden.

Wer beispielsweise einen geförderten Hoflader bereits angeschafft oder einen Futteranschieber, einen Energieschirm oder eine Reifendruckregelanlage fachgerecht hat installieren lassen und die entsprechenden Rechnungen vollständig bezahlt hat, kann im Anschluss die Auszahlung der bewilligten Zuwendung bei der FNR beantragen. Der Auszahlungsantrag sowie weitere Informationen zum Verfahren stehen auf der Website des Förderprogramms zur Verfügung. ■
Quelle: FNR / ml