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Bundeswirtschaftsminister Habeck plant Energieeffizienz

Mehr Energieeinsparungen sind mit Blick auf den völkerrechtswidrigen Krieg Russlands in der Ukraine dringlicher denn je. Im Arbeitsplan Energieeffizienz definiert das Bundeswirtschaftsministerium deshalb Maßnahmen, mit denen sich Energie sparen und die Energieeffizienz steigern lässt. So soll die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) keine Gasheizungen mehr bezuschussen. Um die Energieeffizienz im Gebäudebestand zu erhöhen, will das Bundeswirtschaftsministerium die energetisch schlechtesten Gebäude adressieren, da dort das Einsparpotenzial für Energie und Treibhausgasemissionen am größten ist. Der Schwerpunkt der Förderung soll deshalb künftig auf der Sanierung bestehender Häuser und Wohnungen liegen. Die Neubauförderung wird an Klimaschutzkriterien ausgerichtet. Nach der Reform soll das BEG zudem stärkere Anreize für den Wechsel von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien geben.  Die entsprechenden Anpassungen sollen mit der BEG-Reform bis zum Sommer umgesetzt werden.

Außerdem soll ein Aufbauprogramm Wärmepumpe dabei unterstützen, dass Handwerksbetriebe und Planungsbüros an Weiterbildungen zur Planung und zum Einbau von Wärmepumpen teilzunehmen. „Ein Umsetzungsanreiz Handwerk soll die knappen Ressourcen im Handwerk zielgerichtet in die Heizungssanierung und dort zum Einbau von Wärmepumpen lenken“, heißt es im Arbeitsplan Energieeffizienz. Ziel sei es, die Zahl neu installierter Wärmepumpen bis 2024 auf über eine halbe Million pro Jahr zu steigern.

Was im Arbeitsplan Energieeffizienz steht

- Ab 2023 soll der gesetzliche Mindesteffizienzstandard im Neubau auf die Effizienzklasse EH 55 angehoben werden, ab 2025 auf die Effizienzklasse EH 40.

- Ab 2024 soll jede neu eingebaute oder ausgetauschte Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen. Die dafür notwendige Novelle des Gebäudeenergiegesetzes will das Bundeswirtschaftsministerium im zweiten Halbjahr vorlegen.

Solardächer sollen zum Standard werden. Die gesetzliche Verankerung im Gebäudeenergiegesetz ist ebenfalls für das zweite Halbjahr geplant.

- Es soll eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung eingeführt werden. Eckpunkte sind laut Ministerium in Arbeit und sollen bis zum Sommer 2022 vorgelegt werden.

- Im Juni wird eine Energiesparkampagne starten, die Unternehmen, Gewerbetreibende und Verbraucher:innen mit praxisnahen Tipps und Beratung ermutigen soll, den Energieverbrauch zu senken.

- Um Vermieterinnen und Vermieter zu motivieren, die energetische Sanierung ihrer Gebäude voranzutreiben, soll der CO2-Preis für Erdgas und Heizöl nach einem Stufenmodell aufgeteilt werden. Je schlechter die Energiebilanz des jeweiligen Gebäudes, desto mehr zahlen die Vermieter:innen. Ein Gesetzentwurf wird derzeit in der Regierung abgestimmt.

- Das bestehende Bundesförderprogramm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) noch in diesem Jahr novelliert werden, um den Energieträgerwechsel in der Industrie zu unterstützen.

Quelle: BMWK / jb

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