Die Bundesregierung hat das Betriebskonzept der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) als Alternative zum Mieterstrommodell eingeführt. Der Vorteil: Der Betreiber der PV-Anlage ist weitgehend von bürokratischen und unternehmerischen Pflichten befreit. Mittlerweile gibt es erste Best-Practice-Beispiele, die Mut machen und zum Nachahmen motivieren könnten – wenn sie denn bekannter wären. Eine allgemein zugängliche Übersicht von realisierten GGV-Projekten gibt es jedoch nicht. So werden an unterschiedlichen Orten von unterschiedlichen Akteuren mit viel Aufwand einzelne Umsetzungsvarianten erarbeitet.
Eigentümer und Stadtwerke lernen gemeinsam
David Scherwitz ließ im Dezember 2024 eine 27,8 Kilowatt-PV-Anlage auf dem Dach seines Wohngebäudes in Rheine in Nordrhein-Westfalen installieren - zunächst als Volleinspeiseanlage. Seit April 2025 betreibt er diese nach dem Konzept der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung. Der Datenmanager und ehrenamtliche Solarbotschafter des Kreises Steinfurts hat alle drei Wohneinheiten im Gebäude an die Stadt vermietet, die darin sozial bedürftige Bewohner unterbringt.
„Damit gibt es für die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung für mich nur einen Vertragspartner“, erklärt Scherwitz. „Außerdem hat die Stadt entschieden, dass die Stadtwerke Rheine die Reststromlieferung für alle Wohneinheiten und den Allgemeinstrom übernehmen. Wir haben hier also insgesamt eine sehr einfache Konstruktion. Das gibt Sicherheit, erleichtert die Kommunikation und macht das Projekt für die Stadt attraktiv. Sie wollte mit mir die Pionierarbeit machen. Jetzt lernen wir gemeinsam laufen.“
Im Gebäude gibt es einen PV-Zähler und vier Wohnungszähler, einen davon für den Allgemeinstr ...
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