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Verfassungsgericht kippt Klimafonds-Finanzierung

Insgesamt geht es um 60 Milliarden Euro aus dem Nachtragshaushalt 2021. Die Mittel wurden für Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise nicht benötigt und sollten deshalb in den Klima- und Transaktionsfonds (KTF)  umgeschichtet werden. Der Bundestag hatte zugestimmt, die Unionsfraktionen haben daraufhin Klage eingereicht.

Nun gibt es für den Klima- und Transformationsfonds eine Ausgabensperre. Finanzminister Christian Lindner muss einen neuen Wirtschaftsplan erarbeiten. Alle bereits zugesagten Verpflichtungen würden eingehalten, erklärte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Neue könnten aber erst genehmigt werden, wenn der angepasste Ausgabenplan steht. Aus dem KTF werden viele Förderprogramme finanziert, unter anderem für den Gebäudesektor und Elektromobilität.

Worauf sich die Aussage bezieht, dass bereits zugesagte Verpflichtungen eingehalten würden ist noch nicht klar. Zu Sofortkürzungen soll es nicht kommen, heißt es. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, bei der Änderungen mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes zum 1. Januar 2024 notwendig werden, sollte am Mittwoch im Haushaltsausschuss festgezurrt werden. Viele Details, unter anderem die Frage, ob es Einkommensgrenzen bei der Förderung geben wird und in welcher Höhe sind im Moment noch unklar.

Das Urteil dürfe nicht in einen Rückschlag für den Klimaschutz und die schwächelnde Konjunktur münden, warnt die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff). Der Verband betont zudem, dass auch Unternehmen auf verlässliche Unterstützungsangebote angewiesen seien, um ihre Energiekosten wirkungsvoll zu senken. „Wir appellieren an die Politik, langfristig eine ausreichende und dauerhafte Förderung von Klimaschutzinvestitionen sicherzustellen”, sagt der geschäftsführende Deneff-Vorstand Christian Noll und weiter: „Die Politik muss die Generationenverantwortung Klimaschutz ernst nehmen. Dafür brauchen Haushalte, Wirtschaft und Handwerk jetzt endlich verlässliche Perspektiven.“

Bereits im Juli musste die Bundesregierung ein Urteil des obersten Gerichts hinnehmen und den Parlamentariern mehr Zeit geben für die Lektüre des Entwurfs für das Gebäudeenergiegesetz. pgl