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di.BAStAI: Kammern schaffen digitale Stelle für Baubehörden

Die neue kostenfreie Datenbank nennt sich „digitale bundesweite Auskunftstelle für Architekten und Ingenieure“, kurz: di.BAStAI. Sie soll die Prüfung der Eintragung in Berufsverzeichnisse und -listen und der daraus abgeleiteten Bauvorlageberechtigung im digitalen Verfahren erleichtern. Da Bauvorlagen für die Genehmigungen nur von geeigneten Entwurfsverfassern erstellt sein dürfen, müssen die Behörden auch im digitalen Verfahren zuverlässig erkennen können, ob die eingereichten Pläne von eingetragenen Architektinnen und Architekten oder Ingenieurinnen und Ingenieuren erstellt worden sind und verantwortet werden. Mit der Datenbank erhalten die Behörden ohne Zeit- und Kostenaufwand die elektronische Auskunft zum Eintragungsstatus einer Entwurfsverfasserin oder eines Entwurfsverfassers aus den Kammerlisten und -verzeichnissen. Künftig soll die di.BAStAI-Datenbank außerdem Sonderqualifikationen und Nachweisberechtigungen führen. Das teilt die Bundesingenieurkammer (BIngK) mit.

Wie die di.BAStAI-Datenbank funktioniert

Die beteiligten Architekten- und Ingenieurkammern laden die relevanten Informationen über ihre Mitglieder, also Mitgliedsnummer, Fachrichtung und ggf. weitere Qualifikationen tagesaktuell in die sicherheitsgeschützte Datenbank hoch. Über eine sichere Schnittstellenkommunikation können die Behörden die Daten aus dem jeweiligen Fachverfahren nach den Spezifikationen des sogenannten, bundesweit anzuwendenden Datenübermittlungsstandards X-Bau abfragen. So erhalten sie gültige Auskünfte über die Qualifikation der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers. „Dadurch ist sichergestellt, dass eine wichtige staatsentlastende Funktion der beteiligten Architekten- und Ingenieurkammern gewahrt bleibt: die Führung der berufsaufsichtsrechtlich entscheidenden Listen und Verzeichnisse als den einzig zulässigen Referenzdatenquellen für Berufsqualifikation“, informiert die Bundesingenieurkammer. Die Verknüpfung von Titelschutz beziehungsweise Eintragung und Bauvorlageberechtigung bleibe auf diese Weise garantierter Bestandteil des digitalen Bauantragsverfahrens. Quelle: BIngK / jb

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