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TÜV Rheinland zertifiziert gebäudeintegrierte Photovoltaik

„Die neue TÜV Rheinland-Zertifizierung bietet eine Lösung, gebäudeintegrierte Photovoltaikmodule bereits vor dem Verkauf einem unabhängigen und standardisierten Prüf- und Qualitätssicherungsverfahren zu unterziehen“, erklärt Abteilungsleiter Solar  Lukas Jakisch. Er und sein Team untersuchen die Eigenschaften der Photovoltaikmodule, die sowohl für Gebäudeanforderungen als auch elektrotechnische Anforderungen relevant sind. Dabei berücksichtigen sie sowohl die European Construction Product Regulation CPR 305/2011 als auch die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU sowie die CENELEC-Normen. Zum Hintergrund: Bei den aktuellen BIPV-Normen EN 50583 und IEC 63092 handelt es um keine verpflichtende Produktzertifizierung. Sie dienten dem TÜV Rheinland jedoch als fachliche Grundlage für seine Prüfnorm 2 PfG 2796.

Bislang gab es keine Prüfnorm für gebäudeintegrierte Photovoltaikmodule

Die TÜV Rheinland-Prüfnorm bereitet den Weg für die vor Inbetriebnahmen von BIPV-Anlagen vorgeschriebenen Prüfungen und Qualifizierungen, einschließlich der Vorbereitungen auf eine bauaufsichtliche Zulassung. Allein in Deutschland ist laut Statistischem Bundesamt im vergangenen Jahr der Anteil installierter Leistung sämtlicher an das Netz angeschlossener Photovoltaikanlagen um zehn Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen. Dennoch gab es bisher keine Prüfnorm für BIPV-Anlagen, die diesen die Einhaltung vereinheitlichter Sicherheits- und Qualitätsstandards attestiert. Die Folge: Intransparenz und Qualitätsmängel sowie damit verbundene Unsicherheiten auf dem BIPV-Markt. Mit seiner Prüfnorm versichert der TÜV Rheinland seinen Kundinnen und Kunden, dass zertifizierte Produkte strengsten Anforderungen der Qualitäts- und Sicherheitsprüfung genügen. Quelle: TÜV Rheinland / jb

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