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Debatte zum Wärmeplanungsgesetz startet

Der Energieberatendenverband GIH unterstützt das Gesetz, weist jedoch darauf hin, dass für die praktische Umsetzung möglichst schnelle Bekanntgaben und eine hohe Transparenz vonnöten sind.

„Eine zentrale Idee der kommunalen Wärmeplanung ist es, verlässliche und kalkulierbare Voraussetzungen für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, die vor einem Heizungstausch stehen. Damit sich diese Idee voll entfalten kann, sind Sicherheit und Transparenz entscheidend. Da viele Hausbesitzende auf das Ergebnis vor Ort warten werden, wäre es wichtig, dass Kommunen, in denen es aller Voraussicht nach weder Wärme- noch Wasserstoffnetze geben wird, ihre Planungsergebnisse nicht erst zum letztmöglichen Termin bekanntgeben.“

Der GIH fordert, der Gesetzgeber auch über unbürokratische Ausnahmen für zersiedelte und kleine ländliche Kommunen mit personell knapp aufgestellten Planungsabteilungen nachdenkt. „Um als Energieberatende Entscheidungsprozesse kompetent begleiten zu können, wünschen wir uns zudem ein bundesweites, digitales, einheitliches und transparentes Wärmeplanungsregister“, ergänzt Stefan Bolln, Vorsitzender des GIH.

Stefan Bolln, GIH
„Kosten für Fernwärme dürfen nur innerhalb eines kalkulierbaren Rahmens schwanken“

Die Transparenz spiele aber auch auf der Kostenseite eine tragende Rolle, so der GIG. Wenn sich die Preise für eine Kilowattstunde Fernwärme wie kolportiert zwischen 7 und 25 Cent bewegen, ist sinnvoller Rat kaum möglich. Die Bundesregierung sollte daher unbedingt Verbraucherschutzmaßnahmen aufsetzen, die dafür sorgen, dass die Kosten für Fernwärme nur innerhalb eines kalkulierbaren Rahmens schwanken. "Der Gesetzentwurf für die Wärmeplanung soll die Grundlage für klimafreundliches Heizen werden. Konkret ist vorgesehen, dass alle Kommunen in Deutschland Wärmepläne für klimafreundliches Heizen vorlegen müssen. In den Plänen soll angegeben werden, in welchen Straßen eine Fernwärme-Versorgung geplant ist oder wo Nahwärme beispielsweise über Biomasse verfügbar sein wird oder wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern ist der Stichtag der 1. Januar 2026, für alle anderen Kommunen der 30. Juni 2028. Für kleinere Gemeinden unter 10.000 Einwohner können die Länder ein vereinfachtes Verfahren ermöglichen, außerdem ist vorgesehen, dass mehrere Gemeinden eine gemeinsame Planung vorlegen können“, schlägt Bolln vor.

Bis 2030 soll der Anteil Erneuerbarer bei Fernwärme bei 30 Prozent liegen

Das Gesetz soll eine rechtlich verbindliche Verpflichtung für die Betreiber von bestehenden Wärmenetzen geben, diese Netze bis zum Jahr 2030 mindestens zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme, die aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme hergestellt wurde, zu speisen. Ab dem Jahr 2045 müssen in Übereinstimmungen mit den Zielen des Bundes-Klimaschutzgesetzes alle Wärmenetze vollständig klimaneutral betrieben werden.

Ergänzend zum Wärmeplanungsgesetz soll es Änderungen des Baugesetzbuchs, um die bauplanungsrechtliche Umsetzung der Wärmeplanung zu unterstützen. Für die Erstellung der Wärmepläne dürfen Daten bei Statistikämtern, aus dem Gebäuderegister, aus Grundbüchern oder Liegenschaftskatastern und sonstigen öffentlichen Datenbanken oder Netzwerken erhoben werden.

VKU und AGFW hatten zu Beginn der Debatte eine deutliche Aufstockung der Bundesförderung und vereinfachte Planungs- und Genehmigungsverfahren. „Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze ist der zentrale Fördermechanismus für die Transformation von Wärmenetzen. Das Programm ist bisher mit insgesamt drei Milliarden Euro bis 2026 ausgestattet – mit Blick auf die bevorstehenden Aufgaben ist das viel zu wenig“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch warnte: „Nach AGFW-Berechnungen auf Grundlage der bislang eingereichten Antragszahlen wird uns das Geld bereits zwei Jahre zu früh ausgehen. Wir brauchen deshalb eine deutliche Erhöhung auf mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr und idealerweise eine Überführung in das Wärmeplanungsgesetz, um langfristig Investitionssicherheit zu schaffen.“ Wichtig sei, dass die Anforderungen an den Wärmenetzausbau den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprächen, so die Verbände. Der AGFW hat hierzu Regelwerksbausteine für den Aus- und Umbau bestehender Wärmenetze sowie einen Praxisleitfaden für die kommunale Wärmeplanung erarbeitet. Quellen: GIH / AGFW / VKU / pgl