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Ausbaugeschwindigkeit beim Solarstrom muss sich laut BDEW verdreifachen

Zum Referentenentwurf des „Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“ erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Es ist gut, dass die Bundesregierung das Thema Solar nun mit einem ersten Gesetzespaket ambitioniert weiter vorantreiben will. Neben der Windenergie ist die Photovoltaik ein zentraler Baustein der Energiewende. Dank hoher Akzeptanz in der Bevölkerung und ihrer vielfältigen Einsatzmöglichkeiten sind die Zubauzahlen aktuell noch im Plan. Die Ausbaugeschwindigkeit muss sich jedoch in den kommenden Jahren verdreifachen, wenn wir das Ausbauziel von 215 GW im Jahr 2030 erreichen wollen.“

Positiv: die geplante Duldungspflicht für Netzanschlussleitungen

Wichtig sei daher, noch bestehende bürokratische Fesseln zu lösen und die Handlungsoptionen für die Unternehmen zu erweitern. Dabei müsse die zentrale Frage lauten: Wo können wir Dinge einfacher machen? Der vorliegende Entwurf enthalte bereits viele sinnvolle Vorschläge, von der Vereinheitlichung der Regelungen zur Flächenkulisse über Vereinfachungen beim Mieterstrom bis zur erweiterten Duldungspflicht für Netzleitungen.

„Die geplante Vereinheitlichung der Flächenkulissen ist ein Schritt in die richtige Richtung. Grundlage dafür ist jedoch eine bessere Flächenverfügbarkeit, die noch nicht ausreichend adressiert wurde. Auch eine Anhebung der Ausschreibungsvolumina für PV-Freiflächenanlagen könnte zusätzlichen Schub bringen. Hier bleibt der Vorschlag hinter seinen Möglichkeiten zurück. Um den Ausbau auf Dachflächen gezielt zu fördern, ist die vorgesehene Flexibilisierung bei der Direktvermarktung sinnvoll. Hierfür hatte der BDEW sich schon lange eingesetzt.“

Positiv sei auch die geplante Duldungspflicht für Netzanschlussleitungen. Vorgesehen sei jedoch auch eine Ausweitung des „vereinfachten Netzanschlussverfahrens“. Dieses solle an eine Frist zum Zählertausch innerhalb eines Monats gekoppelt sein. Werde diese Frist vom Messstellenbetreiber nicht eingehalten, könnten Kunden den Zähler selbst beschaffen und einbauen lassen. Dieses Vorgehen lehne der BDEW aus rechtlichen und prozessualen Gründen ab.

Wirksame Verzahnung von Energie- und Steuerrecht angemahnt

Das Vorhaben eines zentralen Registers zur Erfassung und Überwachung von Energieanlagen dürfe nicht zu Doppelmeldungen und damit zu einer Doppelerfassung im Marktstammdatenregister führen: „Wir müssen aufpassen, dass keine neuen bürokratischen Belastungen für die Unternehmen entstehen.“

Andreae abschließend: „Um eine wirksame Verzahnung von Energie- und Steuerrecht sicherzustellen, sah die Photovoltaik-Strategie des BMWK richtigerweise eine Zuordnung von Freiflächen mit PV-Anlagen zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen vor. Diese sollte im vorliegenden Referentenentwurf ergänzt werden.“ Quelle: BDEW/ab