Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

Neues iSFP-Datenblatt gilt ab Februar 2023 

Das neue Datenblatt dient der Qualitätssicherung und bildet bis zu 30 Werte ab, zum Beispiel das beheizte Gebäudevolumen, den Wärmebrückenzuschlag und den Jahres-Primärenergiebedarf für den Ist- und den Zielzustand sowie die U-Wert-Tabelle. Es hebt Werte optisch hervor, die außerhalb eines empirisch plausiblen Bereiches liegen. Mithilfe des Datenblattes können Energieberaterinnen und Energieberater fehlerhafte Eingaben oder andere auffällige Werte schneller erkennen und korrigieren, bevor sie den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) finalisieren.

Ab Februar 2023 müssen sie es verpflichtend bei Stichprobenkontrollen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen. „Das Datenblatt zur Qualitätssicherung ist zur Vorprüfung der einzureichenden Werte für die Energieberaterinnen und Energieberater und als Teil der Prüfung der iSFPs beim BAFA gedacht“, schreibt das BAFA. Es müsse den Auftraggeberinnen und Auftraggebern nicht erläutert werden. Hersteller von Bilanzierungssoftware haben das Update der Druckapplikation bereits mit der Vorgabe erhalten, es bis Ende 2022 in ihre Programme einzubauen. Mehr Informationen rund um den iSFP finden Sie auf der Internetseite des Gebäudeforums. Quelle: dena / jb

Bleiben Sie auf dem Laufenden in Sachen Energieberatung und Energiewende mit unserem Newsletter.