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Gesetz verteilt CO2-Kosten auf Mieter und Vermieter

Mit dem Stufenmodell werden anhand der spezifischen CO2-Emissionen des vermieteten Gebäudes die produzierten CO2-Kosten künftig anteilig zwischen Mietern und Vermietern umgelegt. Je schlechter die energetische Qualität des jeweiligen Gebäudes, desto höher ist der zu tragende Kostenanteil für die Vermieter. Mit dem Stufenmodell wird die prozentuale Kostenbeteiligung der Vermieter und Mieter an den jährlichen CO2-Ausstoß des vermieteten Gebäudes pro m² Wohnfläche geknüpft. Diese zehn Stufen sollen eine zielgenaue Berechnung: Bei Gebäuden mit einer besonders schlechten Energiebilanz (>=52 kg CO2/m2/a) übernehmen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter zehn Prozent der CO2-Kosten. Wenn das Gebäude jedoch mindestens dem sehr effizienten Standard (EH 55) entspricht, müssen die Vermieter keine CO2-Kosten mehr tragen.

Grundlage für die Verteilung ist die Heizkostenabrechnung

Basis ist die Heizkostenabrechnung. Das ist ein Punkt, den einige Verbände kritisieren. Sie plädieren stattdessen für eine Ausrichtung an Gebäudeeffizienzklassen und einen einheitlichen Energieausweis, der diese abbildet. Energiedienstleister warnen davon, dass das Geschäftsmodell der Wärmelieferung schwierig wird: „Durch die neue Kostenkomponente “CO2-Preis” ist es künftig nicht mehr möglich, den in der Wärmelieferverordnung geforderten Nachweis der Kostenneutralität bei der Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung durchzuführen. Berechnungen praktischer Versorgungsfälle zeigen, dass mit der Einbeziehung der CO2- Kostenaufteilung die Umstellung auf die gewerbliche Wärmelieferung mit besonders klimaschonenden Heizlösungen nicht mehr wirtschaftlich darstellbar ist.“

Gefordert werden zudem Vereinfachungen für Kleinvermieter. Bei der jährlichen Neuberechnung der CO2-Kostenaufteilung in §5 sollte der damit verbundene Aufwand für kleinere Vermieter (immerhin 30% der vermieteten Flächen) und für die eigenversorgten Mieter bedacht werden. „Wir empfehlen eine Vereinfachung, die z.B. die aufwändigen Neuberechnungen lediglich bei energetischen Sanierungen des Gebäudes oder der Wärmeversorgung erfordert“, so Vedec, Deneff  und Bundesverband KWK.  Sie kritisieren außerdem den  pauschalen Verweis in § 8, Absatz 2, auf den § 11 Heizkostenverordnung. Das  widerspreche den Interessen der Verbraucher, da bei hybriden Lösungen mit jeweils knapp 50 % Anteil fossilen und erneuerbaren Brennstoffen können nach HeizkostenV die vollen CO2Kosten auf die Mieter umgelegt würden.

Stufenmodell soll erst ab 2023 kommen

Der Deutsche Mieterbund (DMB) kritisiert, dass die von der Bundesregierung beschlossene Aufteilung des CO2-Preises im Rahmen eines sogenannten Stufenmodells erst ab dem 1.1.2023 erfolgen soll. Die Mehrkosten für einen Musterhaushalt in einer unsanierten Wohnung berechnet er für 2022 durch die CO2-Abgabe auf 130 Euro (Gas) bzw. 190 Euro (Heizöl). Sie steige bis 2025 auf 238 Euro (Gas) bzw. 350 Euro (Heizöl) jährlich.

Das Stufenmodell sollte beschlossen, aber die CO2-Abgabe kurzfristig für den begrenzten Zeitraum eines Jahres ausgesetzt werden, um so eine weitere Belastung der Menschen zu vermeiden, so der Wohnungswirtschaftsverband GdW. Die Abgabe könne angesichts der stark gestiegenen Energiekosten keine nennenswerte Lenkungswirkung mehr entfalten.

„Statt der Aufteilung sollte ein Pro-Kopf-Klimageld aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung finanziert werden. Einkommensschwache Mieter und Selbstnutzer würden so am effektivsten entlastet und der CO2-Preis könnte seine volle Wirkung entfalten. Der Ampel-Kompromiss macht beides zunichte“, kritisiert Kai Warnecke vom Hausbesitzerverband Haus und Grund. pgl

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