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BEG-EM

Hallo Kollegen,

 

habe eine Frage zu den Förderrichtlinien BEG (EM)

Gemäß dem allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung des BAFA können mehrere Anträge für unterschiedliche Maßnahmen gestellt werden, solange die nach der Richtlinie festgelegten Höchstbeträge (60.000,00€) pro Antrag und Kalenderjahr nicht überschritten werden.

 

Bedeutet dies, dass ich z.b im Jahr 2021 einen Antrag zum Fenstertausch, Investitionskosten 60.000,00€, sowie einen weiteren Antrag in 2021 zur Dämmung der Fassade bis ebenfalls 60.000,00 € stellen kann ?

Können die beiden Anträge zeitgleich gestellt werden ?

Da momentan vom BAFA keine kurzfristige Stellungnahme erwartet werden kann, bitte ich um eure Hilfe.

 

 

 

11 Antworten

Das bedeutet nach meiner Lesart, dass im einen Jahr ein Antrag gestellt werden kann bis 60.000 Euro und im nächsten Jahr dann ein neuer Antrag gestellt werden darf. Also nicht zeitgleich, sondern im Folgejahr. Außerdem darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht begonnen worden sein.

Hallo,

ich plane z.Zt. Einzelmaßnahmen (Dach, Fassade, Fenster usw.) an einem MF mit 18 WE. Die förderfähigen Kosten sind ca. 240.000 EUR. Wenn nur 60.000.- EUR Antragssumme/Jahr möglich sind, heißt das dann dass man die Maßnahme auf 4 Jahre strecken muss? Da kann doch was nicht stimmen.....ich versteh das nicht

Danke für die Nachhilfe :-)

Antwort auf von grund-ludwig@g…

Wenn man mehrere Dinge gleichzeitig macht ist es natürlich viel sinnvoller auf Effizienzhaus zu gehen...da sind die Fördersummen um einiges höher.

Antwort auf von info@arbera.de

Die Höhe der förderfähigen Kosten beträgt bei Wohngebäuden bis zu 60.000 € je Wohneinheit. In diesem Fall 18 WE x 60.000 € = 1.080.000 €. Maximal 1.080.000 € können angerechnet werden. Es sind aber nur die förderfähigen Kosten ansetzbar.

MFG

G.Hila

Antwort auf von info@arbera.de

um auf meine ursprüngliche Frage und das Thema des Initiators dieses Beitrages zurückzukommen, wo es um die beantragbare förderfähige Höchstsumme von 60.000€/Jahr geht, würde das ja bedeuten - mal theoretisch vorausgesetzt es wäre kein Effi und lauter EMs und die gesamten Kosten förderfähig - dass die Maßnahme auf 18 Jahre zu strecken wäre um in den Genuss der vollen Förderung zu kommen?

Antwort auf von gjonhila@email.de

Hallo arbera,

 

60 TEuro pro WE, aber das ist doch eh ein Effizienzhaus.

MfG

mit der Reduktion von Ht' alleine schafft man noch lange kein EH, nicht mal ein 100er. War aber auch nicht die Frage.

Trotzdem danke

Antwort auf von heinz.pluszyns…

Qp war zwar nicht die Frage, ich finde es aber schade, wenn man die Förderungen nicht ausschöpft. In der heutigen Zeit ist ein Effi doch problemlos mit Gas Brennwert und z.B. Abluftanlage oder ähnlich Einfachem bei detaillierter Berechnung möglich. Aber da tue ich mir als Ing. der Versorgungstechnik natürlich leichter.

MfG

Antwort auf von info@arbera.de

also wenn das gesamte Gebäude Saniert wird wären das schon 18 WE * 60.000€ /WE= 1.080000 €.

Wenn jetzt nur Teile des Gebäudes Saniert werden, dann der Anteil an WE die davon betroffen sind, x * 60.000€.

Ein Effizienzhaus im Bestand nur mit BW Gas und Abluft ist M.E. ist sowohl im HT' und Qp  sehr sportlich. Wärmebrückenreduktion nicht möglich, Kellerabgang berücksichtigen, Anlagentechnik nicht in der beheizten Hülle....Allenfalls EFH 115 was es ja nicht mehr gibt.

Ich glaube die Aussage über das nur teilweise sanierte Gebäude ist so nicht richtig. Zumindest der KfW war es damals egal wenn z.B. bei einem MFH mit 3 WE Einzelmaßnahmen im Wert von 150.000,00 € komplett in nur eine einzige WE geflossen sind. Der Förderdeckel bezieht sich nicht auf jede einzelne WE, sondern auf das gesamte Haus.

Antwort auf von energieberatun…

Dem kann ich so nicht zustimmen.Klar ist das die Kfw  das Objekt fördert und nicht die Person.

Die Kfw hat im Inverstitionszuschuss wie auch in der Kreditvariante bei EInzelmaßnahmen die Förderung gedeckelt je Wohneinheit. Ob sie Nun das Geld dann für eine WE genutzt haben, scheint ja nicht förderschädlich birgt aber die Gefahr bei weiteren Maßnahmen für die nicht sanierten WE's eine Ablenung zu erhalten, da der maximale Förderbetrag für das Objekt und den darin enthaltenen WE's ausgeschöpft  ist.

Antwort auf von EE-Johnny

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