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KfW 266, nur bei Effizienzhaus 85 EE

Guten Tag liebe Kolleg*innen,
ich habe eine Frage zum Förderprogramm 266.

In den Förderrichtlinien ist angegeben, dass mindestens ein EH 85 EE, bzw. EH Denkmal EE erreicht werden muss.
Meine Frage: kann dieser Effizienzhausstandard durch BEG-EM erreicht werden, oder muss hierzu eine KfW-Förderung 261 in Anspruch genommen werden?

Vielen Dank schonmal,

MfG
Holger Platzöder

7 Antworten

Die Förderrichtlinie "Gewerbe zu Wohnen" sagt unter Punkt 5.2 "Förderfähige Ausgaben"

Ausgaben im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung des Umbaus sind nicht Gegenstand dieser Förderung. Diese können über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden.

Sie macht also keine Einschränkungen ob BEG-WG oder BEG-EM.
Wir haben zur Zeit auch ein Projekt in Vorbereitung, wo die für EH85 EE notwendige RLT mit WRG über BEG-EM gefördert werden soll.

Supi, dankeschön!

Kleiner Hinweis:

In der neuen BEG WG-Richtlinie, die ab heute gilt, wird - wenn ich alles korrekt verstanden habe - die Lüftung erst ab dem EH 40 EE oder bei der Auswahl der zusätzlichen NH-Stufe erforderlich.

Hier geht als jetzt eine EH85EE OHNE Lüftung....

Ich finde diesen Text in der neuen BEG WG-Richtlinie nicht. Kannst du mir sagen Sie das genau gefunden haben ?

Ich finde die hätten das schon genauer beschreiben können.

Antwort auf von philipp@zeiche…

Ich finde diesen Text in der neuen BEG WG-Richtlinie nicht. Kannst du mir sagen Sie das genau gefunden haben ?

Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude
Anlage
3 Anforderungen an den Einsatz von Wärme aus erneuerbaren Energien eines Effizienzhauses
S. 24 letzter Absatz

Der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist für die EH-Stufe 40 EE verpflichtend.

Da nur EH 40 EE erwähnt ist, bedeutet das im Umkehrschluss für die anderen nicht gefordert.

Antwort auf von info@ekaplus.de

Ach das ist ja prima.

Dankeschön!

Ich habe heute früh die BzA ausgestellt und noch mal Rücksprache mit der KfW gehalten.
Mir wurden zwei Sachen bestätigt.
1. Es muss kein Antrag im Programm 261 gestellt werden.
2. Die neuen Richtlinien gelten seit heute (21.7.2026) und wenn ich heute die BzA austelle, dann benötigt das Gebäude für EH 85 EE tatsächlich die RLT mit WRG nicht.

Bei Austellung der (Hilfs-) BzA für Programm 261 sollen als Kosten nicht die evtl. notwendigen energetischen Kosten, sondern die Kosten für die Umnutzung angegeben werden. 

Außerdem müssen End- und Primärnergiebedarf VOR Sanierung angegeben werden. Diese liegen natürlich nicht vor. Bzw. sind sie irrelevant, wenn ohne energetische Maßnahmen EH85 erreicht wird. Ich habe dann die gleichen Werte für vor und nach der "Sanierung" angegeben -also null Einsparung.- und das hat funktioniert.

um zu antworten.