Hallo Freunde,
ich brauche mal euer Hilfe, weil ich nicht sicher bin mit dem Ablauf.
Ausgangsituation:
Kunde möchte Haus sanieren und hat sich für eine Schritt- für Schritt Sanierung mit ISFP entschieden.
Kann mir bitte jemand angefangen bei Adam und Eva beschreiben wie es funktioniert?
Ich habe es so verstanden:
1. Vort-Ort Aufnahme des Objekts
2. Erstellen des ISFP
3. Mit Kunden ISFP Besprechen.
4. Kunde muss mich nun beauftragen
5. Nach Auftrag stelle ich über BAFA ELAN-K2 Online-Portal denn Antrag.
6. Drucke Verwendungsnachweis aus und lasse es von Kunden unterschreiben und reiche ihn die Rechnung für Eigenanteil.
7. Wurde Rechnung bezahlt lade ich mit Beleg und den Verwendungsnachweis hoch.
8. Kunde will 1. Maßnahmenpaket beginnen. Ich stelle für diesen Maßnahmenpaket aus dem ISFP ein TBP aus damit er den Antrag dafür stellen kann.
ist das so korrekt oder mache ich was falsch?
Danke im Voraus.
10 Antworten
Ok ISFP zur Genehmigung über dem Portal eingereicht.
wie gehts dann weiter?
Na kommt drauf an was der Kunde genau vor hat.....
Bafa Einzelmassnahmen oder EH Sanierung
Vllt erstmal einen Aufbaukurs in Baubegleitung machen.... :)
wenn ich so ein Kurs finden würde
Gibt es immer wieder...kürzlich erst beim GIH Bayern
Auf der Homepage finde ich die Kurse garnicht
Moin , hier kurz die Reihenfolge ( ab 1.7. neues Verfahren )
1. Angebot über ISFP an Kunden
2. Kunde stellt im Portal den Förderantrag , oder der/die EEE, wenn bevollmächtigt (Formular BAFA)
3. Warten auf Zuwendungsbescheid
4. Nach Eingang Zuwendungsbescheid darf Kunde den Auftrag erteilen ( vorher nur, wenn der Vertrag eine Rücktrittsklausel hat)
5.Vor Ort Besichtigung,Datenaufnahme
6. ISFP erstellen
7. ISFP überreichen und Schlussgespräch vereinbaren
8. Schlussgespräch erledigen, Rechnung schreiben
9. Nach Zahlungseingang ( anteilig mit Abtretung, oder voll) Verwendungsnachweis unterzeichnen lassen und einreichen
10.Warten auf Prüfung und Auszahlung Zuschuss
11.Erst nach Zuschussauszahlung gilt der ISFP als"geprüft".
Wenn nach Punkt 9 ( vorher gehts nicht) eine BEG-Förderung beantragt werden soll, geht das - unter Hinweis auf die ISFP-Vorgangsnummer. Der Verwendungsnachweis der BEG-Maßnahme kann aber erst NACH Punkt 11 eingereicht werden - sonst gibts keinen 5% Bonus...
Ok?
Besten Dank für die Reihenfolge.
Heute habe ich einen Antrag auf Förderung der Energieberatung gestellt und die vom Kunden unterschriebene Vollmacht hochgeladen.
F r a g e: Muss der Kunde dann auch noch die wahrheitsgemäßen Angaben unterschreiben? Da ich keine eindeutigen Angaben gefunden habe, habe ich mal dieses Dokument unterschrieben, abgestempelt und beim speziellen link mit upload ans BAFA übermittelt.
Es ist mir schon peinlich, dass ich die Kunden mit so viel unnötiger Bürokratie belasten muss und ich würde auch lieber einfach mal nur arbeiten und vernünftige Sanierungskonzepte entwerfen und mich nicht ständig in neue Richtlinien einlesen und mich mit neuen Abläufen vertraut machen.
Nach jeder Änderung bin ich mehr als sprachlos, dass man komplizierte Prozesse noch komplizierter und umständlicher machen kann. Was soll das? So kommen wir doch nicht voran. Die Devise wäre doch: Vereinfachen, beschleunigen!
Nach Rücksprache mit der BAFA können wir als EEE die wahrheitsgemäßen Angaben unterschreiben.
"Wird für den Antrag ein Bevollmächtigter angegeben und es liegt eine Vollmacht vor, kann dieser das Formular „Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben“ unterschreiben. Nur die Formulare „Ermächtigung“ und „Erklärung nach Durchführung“ sind vom Antragsteller zu unterschreiben. Diese sind erst im Verwendungsnachweis relevant"
Wobei das ja auch nur für Anträge vor dem 1.7.23 gilt,ich bin gespannt was im September für neue Formulare kommen…
Wenn die Antragstellung der Förderung des iSFP ja ohnehin durch die Beratenen erfolgt,braucht es ja auch keine zusätzliche „Erklärung nach Durchführung“ mehr.
Vorsicht...der ISFP hat erstmal mit den anschließenden Maßnahmen nix zu tun .
Der ISFP wird angefertigt und zur Genehmigung eingereicht. Dann ist das Kapital erstmal beendet
Was danach kommt ist erstmal unabhängig vom ISFP
Bei BAFA EM kann der 5 % ISFP Bonus beantragt werden
KFW EH Förderung hat der ISFP keinen Einfluss.