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Anträge ab 2023 nur nach DIN 18599 Berechnung

Hallo, ich habe noch ein paar Anträge zu stellen, wo ich in 2022 die GEG Berechnungen teils ISFP nach DIN 4108 erstellt habe - jetzt zu den veränderten Bedingungen ab 2023 die KFW Anträge Sanierung zum Effizienzhaus stellen will.

Bei den Antragsstellungen ist mir aufgefallen, dass hier nur Berechnung nach DIN 18599 funktioniert / anzuklicken ist - muss ich jetzt Alles die Gebäude umrechnen nochmal?

Wie handhaben das die Kollegen?

Viele Grüße Matthias Gerdom

10 Antworten

Hallo, 

Ja, Berechnungen zum Effienzhaus, ab 01. 01.2023 nur noch mit der 18599.

ISFP, und Energieausweise für Wohngebäude noch bis Ende 2023 mit 4108.

Beim Energieberater Professional, kann man Projekte nach 4108, in 18599 problemlos umwandeln. 

Wobei es dann im Anschluss immer zu Fehlermeldungen kam die abzustellen wären

https://confluence.hottgenroth.de/pages/viewpage.action?pageId=27689037

und bei der Übergabe an das Kfw-EBS Prüftool führte es auch zu macher Nacharbeit.

Antwort auf von energieberatun…

Der iSFP muss seit 01.01.2023 auch nach 18599 gerechnet werden. Da der iSFP eine Sanierung zum Effizienzhaus beinhalten muss und sich ein Effizienzhaus seit 01.01.2023 nur unter der Nutzung der 18599 nachweisen lässt, muss auch der iSFP unter Nutzung der 18599 gerechnet werden.

Eine offizielle Änderung der Richtlinie zur Energieberatung ist jedoch noch nicht erfolgt.

wo steht das ?  Dass der ISFP zum Effizienzhaus führen muss ? Das ist bei einigen Gebäude kaum zu erreichen...

Bisher war es so, dass das EH nur bei der Sanierung in einem Zug erreicht werden muss.

Bei der schrittweisen Sanierung gibt es diese Vorgabe nicht.

Soweit zumindest mein Kenntnisstand.

der ISFP muss/soll zu einem EH Niveau führen

Ob in einem Zug oder schrittweise ist erstmal egal 

Hallo, 

Hier die aktuelle Angabe des BAFA zum Energieberatungsbericht 

 

 

Energieberatungsbericht

Die Ausarbeitung eines Energieberatungsberichts bildet den Schwerpunkt einer Energieberatung für Wohngebäude. Der Energieberatungsbericht soll dem Kunden einen umfassenden Eindruck vom energetischen Zustand des Gebäudes vermitteln und ihm als Grundlage für Modernisierungsentscheidungen dienen.

Je nach der Interessenlage des Kunden bestehen zwei Möglichkeiten, welchen Inhalt der Energieberatungsbericht haben muss.

Sie erstellen auf Wunsch des Kunden ein energetisches Sanierungskonzept (z. B. in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans), das entweder

  • die Gesamtsanierung in einem Zuge zu einem KfW-Effizienzhaus darstellt oder
  • aufzeigt, wie das Gebäude Schritt-für-Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander angestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert und der Primärenergiebedarf so weit wie möglich gesenkt werden kann.

Es steht aber auch geschrieben, wenn man weiter liest:

Zitat.

"...

1. Beratungsoption „Schritt-für-Schritt-Sanierung“
1.1 Ziel der energetischen Sanierung
Ziel einer Schritt-für-Schritt-Sanierung ist eine möglichst weitgehende Senkung des Primärenergiebedarfs für das
Gebäude (Bestmöglich-Prinzip) und dabei die Einsparung der CO2-Emission. Das „Bestmöglich-Prinzip“ ist dabei als Orientierungshilfe im Sinne der nationalen klimapolitischen Ziele zur Erreichung eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes im Jahr 2050 zu verstehen. Die Nutzungsdauer vieler Gebäudekomponenten beträgt ca. 40 Jahre und mehr.
Bei diesen bleibt in Hinblick auf die klimapolitischen Ziele nur noch eine Gelegenheit, einen Gebäudestandard mit niedrigem Energiebedarf zu schaffen. „Bestmöglich-Prinzip“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass alle in Betracht kommenden Faktoren zur Senkung des Primärenergiebedarfs nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

..."

Ob dies dann nun das Ziel darstellt, ein Effizienzhaus aufzuzeigen, stelle ich hier zur Diskussion.

Grüsse F. Vollmer

 

Antwort auf von Energieberatun…

Selbstverständlich ist das Ziel die Optimierung des Gebäudes und die maximale Senkung des Energiebedarfes - auch der Primär-Seite durch regenerative Wärme-Erzeuger. ABER das Effizienzhaus ist aus meiner Sicht doch nur das Ergebnis geschickter Berechnungen... So führt der Einsatz einer KWL-Anlage oft zum Ziel ( deren wirklicher Effizienznutzen allerdings nur bedingt in der Realität nachvollziehbar ist).... Oder es gibt das EH nur durch die detaillierte Wärmebrückenberechnung ( statt pauschal 0,10) - Am Gebäude ändert sich nix durch diese Berechnung!  Also meine Prämisse ( s.o.) = das "Bestmöglich-Prinzip" und tatsächlich Energie sparen und nicht nur auf dem Papier... Ich stelle i.d.R. nur schrittweise Sanierungen in den ISFP ...

Grüsse aus Hamburg

Alle Berechnungen zum Effizenzhaus müssen, ab 01. 01.2023 nur noch mit der 18599 durchgeführt werden

Doch, es ist nicht mehr von Interesse, welchen welcher Standard beim iSFP mit Einzelmaßnahmen erreicht wird. Es nur wichtig bei einer KFW – Förderung.

Da ich einen Kunden nicht zwingen kann und möchte alle iSFP-Maßnahmen sofort einzuleiten.

Nach dem neuen Merkblatt muss ich jedes Bauteil, was nicht der jetzigen Norm entspricht, anpacken. Die Wärmebrücken nach dem Gleichwertigkeitsnachweis A 0,05 berechnen und ein Lüftungskonzept sollte zu mindestens angemerkt werden.

Bei bestimmten Sanierungsmaßnahmen ist es sogar Pflicht. (Fensteraustausch, Dachdämmung). Es muss auch im iSFP – Maßnahmentext ersichtlich sein, dass z. B. bei einer Außenwanddämmung (Einblasdämmug) mit WLG, 035 ein U-Wert von XXX erreicht wird und nicht 0,2 W/m²K. Da auch bei mir beim iSFP die Wärmebrücke im Qualitätsbericht-Anhang blau läutete, habe ich nach etlichen Versuchen das BAFA-Amt erreicht und die Auskunft bekommen das dieses richtig ist, doch es muss nachvollziehbar sein und die im entsprechenden Maßnahmen -Text beschrieben sein.

„Erklär das mal einem Endkunden.“

 Schöne Grüße aus dem Münsterland

Andreas

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